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Analysen und Anhaltspunkte zur steuerlichen Auswanderung, zu Sonderregimen und zu den Ländern, die herausstechen.

Monaco: null Prozent, und was der Eintritt tatsächlich verlangt

Keine Einkommensteuer für Ansässige, seit 1869. Der Preis steht nicht im Steuerrecht, sondern in der Bankeinlage, der Miete und dem, was Deutschland danach noch darf.

Bulgarien: 10 % auf alles, ohne Regime und ohne Antrag

Der niedrigste Einkommensteuersatz der EU, derselbe für Gesellschaften, seit 2026 in Euro. Kein Sonderstatus nötig, und genau deshalb steht es in der Rangliste weit oben.

Italiens Pauschale kostet jetzt 300.000 Euro im Jahr

Ein fester Betrag auf sämtliche ausländischen Einkünfte, fünfzehn Jahre. Der Preis hängt vom Jahr des Zuzugs ab, und wer 2025 kam, zahlt für immer weniger.

Griechenland: 7 % auf alles Ausländische, fünfzehn Jahre

Für Ruheständler ist es das klarste Angebot Europas, seit Portugal geschlossen hat. Ein einziger Satz auf sämtliche ausländischen Einkünfte, und ein Abkommen, das zuerst kommt.

Für Krypto ist Deutschland besser als die meisten Ziele

Nach einem Jahr Haltefrist ist der Gewinn steuerfrei, und die Wegzugsbesteuerung erfasst direkt gehaltene Kryptowerte nicht. Wer auswandert, verliert oft mehr, als er gewinnt.

Thailand hat 2024 die Regel geändert, die alles trug

Bis Ende 2023 blieb ausländisches Einkommen steuerfrei, wenn man es ein Jahr liegen ließ. Diese Lücke ist zu. Was für Ruheständler bleibt, und das LTR-Visum.

Paraguay: die Cédula ist kein Steuerwohnsitz

Territoriale Besteuerung, 10 % Spitzensatz, und eine Aufenthaltskarte, die viel beworben wird. Sie beweist dem deutschen Finanzamt aber gar nichts.

Andorra: 10 % Spitzensatz, und 600.000 Euro Eintritt

Höchstens 10 % Einkommensteuer, 10 % für Gesellschaften, 4,5 % Mehrwertsteuer. Der Preis ist eine Investition, 90 Tage Anwesenheit und ein Land ohne Flughafen.

Das Beckham-Gesetz: 24 % in Spanien, sechs Jahre lang

Ein spanisches Sonderregime besteuert Zugezogene mit 24 % statt bis zu 47 %. Seit 2023 steht es auch Fernarbeitern offen. Wer die Frist verpasst, verliert es ganz.

Ihre deutsche Rente bleibt in Deutschland steuerpflichtig

Wer auswandert, verliert den Grundfreibetrag auf die gesetzliche Rente und zahlt ab dem ersten Euro. Ein Antrag holt ihn zurück, und fast niemand stellt ihn.

Georgien: 1 % vom Umsatz, und warum es trotzdem selten reicht

Territoriale Besteuerung, 1 % Umsatzsteuer für Kleinunternehmer, estnisches Modell für Gesellschaften. Und drei deutsche Regeln, die den Vorteil je nach Lage aufzehren.

Portugal: der NHR ist zu, und was an seiner Stelle steht

Wer nach dem 1. Januar 2024 zuzieht, kommt nicht mehr hinein. Das IFICI ist kein Ersatz, sondern ein engeres Regime für Fachkräfte, und es ist nicht für Ruheständler.

Zypern: 60 Tage genügen, aber nicht gegen das deutsche Finanzamt

Der Non-Dom-Status stellt Dividenden und Zinsen praktisch frei, und 60 Tage reichen für die zyprische Ansässigkeit. Die deutsche endet dadurch aber nicht.

Malta: warum 35 % auf dem Papier und 8,4 im Ranking

Die Tabelle zeigt zweimal 35 %, und Malta steht trotzdem weit oben. Das Remittance-Prinzip erklärt es, und eine maltesische Besonderheit, die Irland nicht hat.

Die Abmeldung beim Amt beendet Ihre Steuerpflicht nicht

Kein 183-Tage-Kriterium in Deutschland: eine Wohnung, über die Sie verfügen können, genügt. Was der Wohnsitz nach Paragraf 8 AO wirklich verlangt, und die Zehnjahresregel danach.

Dubai: null Prozent, und was der Zugang tatsächlich kostet

Keine Einkommensteuer, 9 % auf Unternehmensgewinne ab 375.000 Dirham. Der Preis steht nicht im Steuersatz, sondern im Aufenthalt, in der Substanz und in dem, was Deutschland beim Wegzug nimmt.

Schweizer Pauschalbesteuerung: der Kanton kommt vor dem Land

Besteuerung nach dem Aufwand statt nach Einkommen und Vermögen, ab rund 435.000 Franken Bemessungsgrundlage. Fünf Kantone haben sie abgeschafft, darunter Zürich.

Die Auslandsgesellschaft, die Ihre Steuer nicht senkt

Eine Firma in Dubai oder auf den Cayman Islands gründen und in Deutschland wohnen bleiben: die Hinzurechnungsbesteuerung rechnet Ihnen die Erträge zu, als hätten Sie sie selbst erzielt.

Wegzugsbesteuerung: seit 2025 trifft sie auch Ihre ETFs

Die Exit-Steuer galt für Firmenanteile. Seit Januar 2025 erfasst sie gewöhnliche Fondsanteile ab 500.000 Euro Anschaffungskosten. Und die unbefristete EU-Stundung gibt es nicht mehr.