Monaco
Unternehmen 25 % · Einkommen 0 % · MwSt. 20 % · EUR
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Körperschaftsteuer
Die Gewinnsteuer trifft nicht jede Gesellschaft. Sie zielt auf gewerbliche oder industrielle Tätigkeiten, die mehr als 25 % ihres Umsatzes außerhalb Monacos erzielen, sowie auf Einkünfte aus geistigem Eigentum. Eine rein monegassische Tätigkeit fällt vollständig heraus und zahlt 0 %.
Wer in den Anwendungsbereich fällt, zahlt 25 %, herabgesetzt in Stufen von 33,33 % bis 2018 auf den heutigen Satz im Jahr 2022.
Entscheidend ist nicht die Rechtsform, sondern die Art der Tätigkeit und der Ort der Geschäfte: eine Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmer kann erfasst sein, eine Kapitalgesellschaft nicht.
Die Mehrwertsteuer ist die französische, 20 %: für diese Steuer bilden beide Länder ein einziges Gebiet.
| Regime | Satz |
|---|---|
| Activités réalisant plus de 25% de leur CA hors de Monaco Regelbesteuerung | 25 % |
| Activités purement monégasques hors du champ de l'impôt | 0 % |
Quelle: monentreprise.gouv.mc
Einkommensteuer
Monaco erhebt keine Einkommensteuer. Nicht auf Gehalt, nicht auf Dividenden, nicht auf Mieten, nicht auf Veräußerungsgewinne. Das gilt seit 1869 und ist keine befristete Regelung.
Es gibt auch keine Vermögensteuer, keine Grundsteuer und keine Wohnsteuer. Erbschaft- und Schenkungsteuer fallen nur auf Vermögen an, das in Monaco belegen ist, und betragen in direkter Linie sowie zwischen Ehegatten 0 %.
Eine Staatsangehörigkeit ist ausgeschlossen, und es ist nicht die deutsche. Das französisch-monegassische Abkommen von 1963 hält französische Staatsangehörige in Frankreich steuerpflichtig, auch wenn sie nach Monaco ziehen. Für einen Deutschen greift diese Klausel nicht.
Der Preis steht im Mietvertrag. Monaco ist der teuerste Wohnungsmarkt der Welt, auf zwei Quadratkilometern, die nicht wachsen, und die Aufenthaltsgenehmigung verlangt eine tatsächlich bewohnte Unterkunft. Wer Monaco nur nach der Steuer beurteilt, übersieht, wohin das Geld stattdessen fließt.
Quelle: bofip.impots.gouv.fr