Paraguay liegt auf 19. von 217 in unserer Weltrangliste, mit einem FiScore von 8,5 von 10, und der Score ist verdient: das System ist territorial, einfach und niedrig.
Es ist auch das Land, um das im deutschsprachigen Internet die meisten Pakete verkauft werden, und dabei wird eine Verwechslung gepflegt, die Menschen richtig teuer zu stehen kommt.
Was Paraguay tatsächlich bietet
- Territoriale Besteuerung. Nur paraguayische Einkünfte gehören zur Bemessungsgrundlage. Was Sie im Ausland verdienen, bleibt draußen, ob Sie es überweisen oder nicht.
- Einkommensteuer 8 bis 10 %, auf inländisches Einkommen.
- Körperschaftsteuer 10 %.
- Mehrwertsteuer 10 %.
Die Lebenshaltungskosten sind niedrig, Asunción hat eine deutschsprachige Gemeinschaft, und das Land ist politisch ruhig. Das ist die reale Seite des Angebots, und sie ist nicht schlecht.
Und jetzt die Verwechslung
Was verkauft wird, ist eine Aufenthaltserlaubnis und die Cédula, der paraguayische Personalausweis. Beides ist echt, beides funktioniert, und beides ist eine einwanderungsrechtliche Angelegenheit.
Es ist keine Steueransässigkeit.
Paraguay selbst hält beides auseinander: nach dem Steuergesetz von 2019 wird steuerlich ansässig, wer sich mehr als 120 Tage im Kalenderjahr im Land aufhält. Wer eine Cédula hat und zwei Wochen im Jahr kommt, ist Aufenthaltsberechtigter, nicht Steueransässiger.
Und ohne Steueransässigkeit gibt es keine Ansässigkeitsbescheinigung. Das ist das Papier, das ein Abkommen bedient, und ohne das jedes Gespräch mit einem deutschen Finanzamt sehr kurz wird.
Was das deutsche Finanzamt sieht
Stellen Sie sich den einfachsten Fall vor: Cédula erworben, in Deutschland abgemeldet, Wohnung behalten oder bei den Eltern gemeldet, weiterhin überwiegend in Deutschland.
- Der Wohnsitz nach Paragraf 8 AO besteht fort. Die unbeschränkte Steuerpflicht auch. Die Abmeldung beim Amt ändert daran nichts.
- Es gibt keine konkurrierende Ansässigkeit, also gibt es nichts zu verteilen. Der Fall ist nicht kompliziert, er ist eindeutig.
- Und die Sache ist nicht diskret: Paraguay nimmt am automatischen Informationsaustausch teil. Ein Konto, das mit einer paraguayischen Adresse eröffnet wurde, wird gemeldet, und eine Meldung, die nirgends in einer Erklärung auftaucht, ist genau das Signal, nach dem gesucht wird.
Und wenn man wirklich hinzieht?
Dann funktioniert es, und dann kommen die drei deutschen Regeln, dieselben wie bei Georgien:
- Die Wegzugsbesteuerung ohne Ratenzahlung, weil Paraguay weit außerhalb von EU und EWR liegt.
- Paragraf 2 AStG, die erweiterte beschränkte Steuerpflicht über zehn Jahre, weil Paraguay ein Niedrigsteuergebiet ist und Sie deutscher Staatsangehöriger sind. Sie greift, wenn wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland bleiben. Wer ganz geht, geht ganz.
- Die Hinzurechnungsbesteuerung, wenn Sie eine paraguayische Gesellschaft halten, aber nicht selbst umziehen.
Und der praktische Punkt, den kein Prospekt erwähnt: mehr als 120 Tage im Jahr in Paraguay, wenn Sie die Bescheinigung wollen. Das ist ein echter Umzug nach Südamerika, mit allem, was dazugehört. Wer das will, findet ein gutes Land. Wer es nicht will, kauft ein Dokument, das seine Lage nicht ändert.
Die vollständige Tabelle der paraguayischen Sätze steht auf unserer Paraguay-Seite.
Quellen
Ley 6380/2019 de modernización y simplificación del sistema tributario für die 120-Tage-Schwelle und die Sätze, OECD-Liste der Teilnehmerstaaten am automatischen Informationsaustausch. Geprüft im August 2026. Ein gemeldeter Fehler wird korrigiert.
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