Vereinigte Arabische Emirate
Unternehmen 9 % · Einkommen 0 % · MwSt. 5 % · AED
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Körperschaftsteuer
Seit dem 1. Juni 2023 gibt es eine Körperschaftsteuer: 0 % auf die ersten 375.000 AED Gewinn, 9 % darüber. Das bleibt einer der niedrigsten Sätze der Welt und ist zugleich das Ende der Zeit, in der die Emirate gar nichts nahmen.
Gesellschaften in einer Freihandelszone können weiterhin 0 % zahlen, sofern sie als „qualifizierte“ Person gelten: qualifizierte Tätigkeit, ausreichende Substanz vor Ort, keine Geschäfte mit dem Festland außerhalb enger Ausnahmen. Diese Bedingungen sind der eigentliche Text des Regimes, nicht der Satz.
Die Mehrwertsteuer beträgt 5 %, seit 2018, und gehört zu den niedrigsten Sätzen weltweit.
| Regime | Satz |
|---|---|
| Bénéfice jusqu'à 375 000 AED | 0 % |
| Bénéfice au-delà de 375 000 AED Regelbesteuerung | 9 % |
| Groupes multinationaux chiffre d'affaires supérieur à 750 M€, depuis 2025 | 15 % |
Quelle: taxsummaries.pwc.com
Einkommensteuer
Die Vereinigten Arabischen Emirate erheben keine Einkommensteuer. Kein Tarif, keine Stufen, keine Erklärung: auf Gehalt, Dividenden, Mieten und Veräußerungsgewinne fällt nichts an.
Das gilt für Ansässige wie für Nichtansässige und ist keine befristete Regelung, sondern die Grundlage des Systems. Es gibt auch keine Vermögensteuer und keine Erbschaftsteuer.
Was es kostet, ist der Zugang. Die steuerliche Ansässigkeit setzt einen Aufenthaltstitel voraus, der in der Praxis über eine Firmengründung, eine Anstellung oder einen Immobilienkauf läuft, und sie verlangt eine tatsächliche Anwesenheit. Ein Briefkasten genügt weder den Emiraten noch dem deutschen Finanzamt.
Für einen deutschen Wegziehenden gilt zudem die Wegzugsbesteuerung auf Anteile ab 1 %, und zwar unabhängig davon, wie wenig das Zielland nimmt. Sie wird beim Verlassen Deutschlands fällig, nicht bei der Ankunft in Dubai.
Quelle: taxsummaries.pwc.com