Katar
Unternehmen 10 % · Einkommen 0 % · MwSt. 0 % · QAR
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Katar vergleichen mit…
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt 10 % im Regelfall. Gesellschaften, die vollständig Staatsangehörigen der Golfstaaten gehören, zahlen 0 %. Für multinationale Gruppen im Anwendungsbereich der OECD-Mindeststeuer gilt 15 %, und für Öl und Gas 35 %.
Es gibt keine Mehrwertsteuer.
Das Freihandelszonenmodell besteht auch hier, insbesondere im Qatar Financial Centre, mit eigener Regulierung und eigener Gerichtsbarkeit nach angelsächsischem Vorbild.
Die Anforderung an lokale Beteiligung ist in vielen Sektoren gelockert worden, bleibt aber ein Punkt, den man vor der Steuer prüft: sie entscheidet oft zuerst darüber, ob ein Vorhaben überhaupt möglich ist.
| Regime | Satz |
|---|---|
| Régime général Regelbesteuerung part de bénéfice revenant aux associés étrangers | 10 % |
| Sociétés détenues par des ressortissants du Golfe | 0 % |
| Groupes multinationaux chiffre d'affaires supérieur à 750 M€, depuis 2025 | 15 % |
| Pétrole et gaz conventions particulières | 35 % |
Quelle: www.sovereigngroup.com
Einkommensteuer
Katar erhebt keine Einkommensteuer auf Gehalt, Dividenden, Mieten oder Veräußerungsgewinne. Es gibt weder Vermögen- noch Erbschaftsteuer.
Und es gibt keine Mehrwertsteuer. Das unterscheidet Katar von den Vereinigten Arabischen Emiraten mit 5 % und von Bahrain mit 10 %, und im Alltag ist der Unterschied spürbar. Eine Einführung wird seit Jahren erörtert, ohne umgesetzt zu sein.
Der Aufenthalt läuft praktisch über eine Anstellung, die den Titel trägt. Es gibt kein breites Programm für selbstständige Zuzügler wie in Dubai, und die Wirtschaft ist stärker auf einige große Arbeitgeber konzentriert.
Für einen deutschen Wegziehenden gilt auch hier: die Wegzugsbesteuerung auf Anteile ab 1 % wird beim Verlassen Deutschlands fällig, gleich wie wenig Katar nimmt, und mangels EWR-Zugehörigkeit im strengeren Drittstaatenregime.