Frankreich vs. Weltdurchschnitt Ein anderes Land vergleichen
Flagge von Frankreich

Frankreich

Unternehmen 25 % · Einkommen 0 % bis 45 % · MwSt. 20 % · EUR

3,7/10

FiScore

195. Leicht Schwer
KörperschaftsteuerNominalsatz
25 %
20,9 %

+4,1Punkte

EinkommensteuerSpitzensatz
45 %
17,1 %

+27,9Punkte

MwSt.Regelsatz
20 %
14 %

+6,0Punkte

Frankreich vergleichen mit…

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 25 %. Kleine und mittlere Unternehmen zahlen auf die ersten 42.500 EUR Gewinn 15 %, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.

Die Mehrwertsteuer liegt bei 20 %.

Hinzu kommen Abgaben, die kein Steuersatz abbildet: Beiträge auf die Wertschöpfung, lokale Wirtschaftsabgaben, und Sozialbeiträge, die im internationalen Vergleich hoch sind. Der Nominalsatz von 25 % beschreibt die tatsächliche Belastung eines französischen Unternehmens daher unvollständig.

Für einen deutschen Unternehmer, der einen französischen Markt bedienen will, ist das eine kommerzielle Entscheidung. Als Steueroptimierung funktioniert Frankreich in keiner Richtung.

Körperschaftsteuer
Regime Satz
Régime général Regelbesteuerung 25 %
PME : 42 500 premiers euros de bénéfice CA < 10 M€, capital détenu à 75% par des personnes physiques 15 %

Quelle: www.compta-online.com

Einkommensteuer

Der französische Tarif reicht bis 45 %, dazu kommen Sozialabgaben auf Kapitalerträge und ein Zuschlag auf hohe Einkommen. Frankreich gehört zu den am stärksten besteuernden Ländern der Welt.

Es gibt ein Impatriate-Regime für aus dem Ausland angeworbene Arbeitnehmer, das einen Teil der Vergütung und bestimmte ausländische Einkünfte freistellt. Es ist an eine Anwerbung gebunden und läuft nach einigen Jahren aus.

Für einen Deutschen ist jedoch nicht das Regime der springende Punkt, sondern die Ansässigkeit selbst. Artikel 4 B des französischen Steuergesetzbuchs hält Sie in Frankreich steuerpflichtig, wenn dort Ihr Haushalt oder der Mittelpunkt Ihrer wirtschaftlichen Interessen bleibt. Die Nähe zur Grenze ist hier eine Falle: eine Wohnung, eine Familie oder eine Tätigkeit, die in Frankreich bleibt, genügt.

Für Grenzgänger gelten eigene Regeln aus dem deutsch-französischen Abkommen, und sie sind Gegenstand regelmäßiger Streitigkeiten.

Quelle: www.impots.gouv.fr