China vs. Weltdurchschnitt Ein anderes Land vergleichen
Flagge von China

China

Unternehmen 25 % · Einkommen 3 % bis 45 % · MwSt. 13 % · CNY

4,1/10

FiScore

168. Leicht Schwer
KörperschaftsteuerNominalsatz
25 %
20,9 %

+4,1Punkte

EinkommensteuerSpitzensatz
45 %
17,1 %

+27,9Punkte

MwSt.Regelsatz
13 %
14 %

−1,0Punkte

China vergleichen mit…

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 25 % im Regelfall. Anerkannte Hochtechnologieunternehmen zahlen 15 %, kleine Unternehmen effektiv 5 % auf einen Teil ihres Gewinns, und die Halbleiter- und Softwarebranche 10 % unter Bedingungen.

Die Mehrwertsteuer liegt bei 13 % im Regelsatz, mit ermäßigten Sätzen für mehrere Branchen.

Die Abstufung ist das System: China besteuert nicht wenig, es besteuert gezielt. Der Status als Hochtechnologieunternehmen wird verliehen, geprüft und entzogen, und er ist mehr wert als jede Standortwahl.

Kapitalverkehrskontrollen bleiben für einen deutschen Gesellschafter der Punkt, der über die Rückführung von Gewinnen entscheidet, mehr als der Satz selbst.

Körperschaftsteuer
Regime Satz
Taux général Regelbesteuerung 25 %
Entreprises de haute technologie sur agrément 15 %
Petites entreprises bénéfice imposable jusqu’à 3 M CNY, jusqu’en 2027 5 %
Conception de circuits intégrés et logiciel après la période d’exonération 10 %

Quelle: taxsummaries.pwc.com

Einkommensteuer

Der Tarif reicht von 3 bis 45 %. Ein Ansässiger wird auf sein Welteinkommen besteuert, und die Ansässigkeit entsteht durch 183 Tage Aufenthalt in einem Kalenderjahr.

Eine Regel, die deutsche Entsandte betrifft und oft übersehen wird: ein Ausländer, der in China ansässig ist, wird auf ausländische Einkünfte erst dann voll besteuert, wenn er sechs aufeinanderfolgende Jahre mit jeweils mehr als 183 Tagen dort verbracht hat. Eine Unterbrechung von mehr als dreißig zusammenhängenden Tagen in einem Jahr setzt die Zählung zurück.

Die Sechsjahresregel ist damit das eigentliche Planungsinstrument einer langen Entsendung, und sie steht in keinem Prospekt.

Für Ausländer bestehen zudem steuerfreie Zulagen für Wohnung, Schulgeld und Heimreisen, deren Fortbestand mehrfach verlängert wurde.

Quelle: taxsummaries.pwc.com