Kuwait
Unternehmen 15 % · Einkommen 0 % · MwSt. 0 % · KWD
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Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer von 15 % trifft ausschließlich Gesellschaften mit ausländischem Kapital. Gesellschaften, die vollständig Staatsangehörigen der Golfstaaten gehören, zahlen 0 %.
Wie in Saudi-Arabien steht ein deutscher Investor damit per Konstruktion auf der besteuerten Seite. Die Struktur der Beteiligung entscheidet über die Steuer, nicht die Tätigkeit.
Multinationale Gruppen im Anwendungsbereich der OECD-Mindeststeuer zahlen seit 2025 ebenfalls 15 %.
Es gibt keine Mehrwertsteuer.
| Regime | Satz |
|---|---|
| Sociétés à capitaux étrangers Regelbesteuerung sur la part de bénéfice étrangère | 15 % |
| Sociétés du Golfe zakat de 1% et contributions spécifiques | 0 % |
| Groupes multinationaux chiffre d'affaires supérieur à 750 M€, depuis 2025 | 15 % |
Quelle: www.ey.com
Einkommensteuer
Kuwait erhebt keine Einkommensteuer auf natürliche Personen und keine Mehrwertsteuer. Damit gehört es zu den wenigen Ländern der Welt, die weder das Einkommen noch den Verbrauch besteuern.
Eine Mehrwertsteuer wird im Rahmen des Golf-Kooperationsrats seit Jahren erörtert und ist bislang nicht eingeführt worden.
Der Zugang ist der engste der Region: der Aufenthalt hängt praktisch immer an einer Anstellung und einem örtlichen Bürgen. Es gibt kein Programm für selbstständige Zuzügler wie in Dubai, kein Investorenvisum vergleichbaren Zuschnitts, und der Immobilienerwerb durch Ausländer ist stark beschränkt.
Kuwait ist damit ein Land, in das man entsandt wird, nicht eines, in das man zieht.
Quelle: taxsummaries.pwc.com