Estland
Unternehmen 22 % · Einkommen 22 % · MwSt. 24 % · EUR
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Estland vergleichen mit…
Körperschaftsteuer
Estland hat das Modell erfunden, das mehrere Länder übernommen haben: besteuert wird der ausgeschüttete Gewinn mit 22 %, der einbehaltene und reinvestierte Gewinn mit 0 %.
Solange das Geld in der Gesellschaft arbeitet, fällt keine Steuer an. Sie entsteht erst, wenn der Gesellschafter sich bedient. Für ein wachsendes Unternehmen verschiebt das die Belastung um Jahre, und genau darin liegt der Reiz.
Es ist eine Verschiebung, keine Befreiung. Wer regelmäßig ausschüttet, zahlt regelmäßig 22 %. Das Modell belohnt die Reinvestition, nicht die Entnahme.
Die Mehrwertsteuer beträgt 24 % und ist zuletzt gestiegen.
Und noch einmal die Substanzfrage, weil sie hier häufiger auftritt als anderswo: eine estnische Gesellschaft, die aus Deutschland geführt wird, ist steuerlich eine deutsche.
| Regime | Satz |
|---|---|
| Bénéfice réinvesti sans limite de durée | 0 % |
| Bénéfice distribué Regelbesteuerung | 22 % |
Quelle: www.ey.com
Einkommensteuer
Estland besteuert das Einkommen mit 22 % pauschal. Kein außergewöhnlicher Satz, und er ist auch nicht der Grund, warum das Land deutsche Unternehmer anzieht.
Zuerst eine Klarstellung, die überall fehlt: die e-Residency ist keine Ansässigkeit. Weder steuerlich noch aufenthaltsrechtlich. Sie ist eine staatlich ausgegebene elektronische Signatur, mit der man aus der Ferne eine estnische Gesellschaft gründen und verwalten kann. Sie gibt kein Aufenthaltsrecht, sie ändert nichts an Ihrer Steuerpflicht, und sie macht aus Ihnen keinen Esten.
Wer mit e-Residency eine Gesellschaft gründet und weiter in Deutschland lebt, hat eine estnische Gesellschaft, die vom deutschen Finanzamt als in Deutschland ansässig behandelt wird, weil die Geschäftsleitung dort sitzt. Das ist die häufigste und teuerste Fehlvorstellung zu diesem Land.
Wer wirklich nach Estland zieht, zahlt 22 % und lebt in der EU, in der Eurozone, mit einer der besten digitalen Verwaltungen des Kontinents.
Quelle: www.ey.com