Russland
Unternehmen 25 % · Einkommen 13 % bis 22 % · MwSt. 22 % · RUB
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Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt 25 %, angehoben von 20 % zum 1. Januar 2025.
Die Mehrwertsteuer liegt bei 22 %, ebenfalls angehoben.
Für Technologieunternehmen bestehen stark ermäßigte Sätze, die einen Teil der Branche im Land halten sollen, nachdem viele Fachkräfte seit 2022 abgewandert sind.
Für ein europäisches Unternehmen sind die Sanktionslage, die Zahlungswege und die Frage des Marktaustritts die bestimmenden Punkte, nicht der Satz.
| Regime | Satz |
|---|---|
| Taux général Regelbesteuerung depuis le 1er janvier 2025 | 25 % |
| Sociétés informatiques jusqu’en 2030 | 5 % |
| Électronique radio jusqu’en 2027 | 8 % |
Quelle: fortetaxandlaw.com
Einkommensteuer
Der oft zitierte Einheitssatz von 13 % existiert so nicht mehr. Seit dem 1. Januar 2025 gilt ein progressiver Tarif, der von 13 % auf 22 % für die höchsten Einkommen steigt. Zahlreiche deutschsprachige Seiten nennen weiterhin den alten Einheitssatz.
Ein Ansässiger wird auf sein Welteinkommen besteuert; die Ansässigkeit entsteht durch 183 Tage im Kalenderjahr.
Die steuerliche Frage ist hier zweitrangig. Internationale Sanktionen betreffen Banken, Zahlungen, Wertpapierverwahrung und einen großen Teil des Handels. Die Ausfuhr von Kapital ist beschränkt, und für Angehörige bestimmter Staaten gelten zusätzliche Auflagen.
Für einen deutschen Leser bestehen praktische und rechtliche Hindernisse, die jede Rechnung über Steuersätze gegenstandslos machen.
| Regime | Satz |
|---|---|
| Jusqu’à 2,4 M RUB | 13 % |
| 2,4 à 5 M RUB | 15 % |
| 5 à 20 M RUB | 18 % |
| 20 à 50 M RUB | 20 % |
| Au-delà de 50 M RUB | 22 % |
Quelle: fortetaxandlaw.com