Zypern
Unternehmen 15 % · Einkommen 0 % bis 35 % · MwSt. 19 % · EUR
Was ein Zuzügler tatsächlich trägt
Welteinkommensprinzip. Ein Ansässiger wird auf sein gesamtes Einkommen besteuert, woher es auch stammt. Der FiScore verwendet daher die gewöhnlichen Sätze.
Nicht domiziliert zählt im FiScore
Ausländische Dividenden und Zinsen sind 17 Jahre lang von der Verteidigungsabgabe befreit. Sechzig Tage Anwesenheit genügen, sofern Sie in keinem anderen Staat steuerlich ansässig sind und auf Zypern eine Tätigkeit oder eine Wohnung haben. Gehälter bleiben im gewöhnlichen Tarif, bis 35 %. Der Gesundheitsbeitrag GESY bleibt geschuldet, 2,65 % mit Obergrenze.
17 Jahre 60 Tage Anwesenheit Quelle: ipanemapartners.com/en/insights/cyprus-non-dom-taxDie Sätze unten sind die gewöhnlichen, also das, was ein normaler Ansässiger auf inländisches Einkommen zahlt.
−5,9Punkte
+17,9Punkte
+5,0Punkte
Zypern vergleichen mit…
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt 15 %. Sie wurde zum 1. Januar 2026 von 12,5 % angehoben, im Zuge der Umsetzung der OECD-Mindeststeuer, und viele Seiten nennen noch den alten Satz.
Zypern bleibt damit im unteren Bereich der Europäischen Union, hat aber sein bekanntestes Argument verloren: 12,5 % war eine Marke, 15 % ist ein Satz unter anderen.
Was bleibt, ist das Umfeld: eine Beteiligungsbefreiung für Dividenden aus dem Ausland, kein Quellensteuerabzug auf Ausschüttungen an Nichtansässige, und ein IP-Regime, das qualifizierte Erträge aus geistigem Eigentum sehr niedrig besteuert.
Die Mehrwertsteuer liegt bei 19 %.
| Regime | Satz |
|---|---|
| Régime général Regelbesteuerung depuis le 1er janvier 2026 | 15 % |
| Revenus de propriété intellectuelle éligibles régime IP Box | 2,5 % |
Quelle: kpmg.com
Einkommensteuer
Der zyprische Tarif reicht von 0 bis 35 %, wobei die ersten 19.500 EUR steuerfrei bleiben. Interessant wird Zypern aber über zwei andere Regeln.
Der Non-Dom-Status. Wer ansässig, aber nicht domiziliert ist, zahlt keine Sonderabgabe zur Verteidigung, und damit sind Dividenden und Zinsen praktisch steuerfrei. Der Status gilt bis zu 17 Jahre.
Die 60-Tage-Regel. Man kann zyprisch ansässig werden, ohne 183 Tage im Land zu verbringen: 60 Tage genügen, sofern man in keinem anderen Staat ansässig ist, sich nirgends länger als 183 Tage aufhält und auf Zypern eine Wohnung sowie eine Tätigkeit oder ein Mandat unterhält.
Für einen Deutschen ist der zweite Punkt der heikle. Die 60-Tage-Regel schafft eine zyprische Ansässigkeit, sie beendet nicht automatisch die deutsche: solange Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland fortbestehen, greift der deutsche Zugriff weiter.
Quelle: ibccs.tax