Vereinigtes Königreich vs. Weltdurchschnitt Ein anderes Land vergleichen
Flagge von Vereinigtes Königreich

Vereinigtes Königreich

Unternehmen 25 % · Einkommen 20 % bis 45 % · MwSt. 20 % · GBP

3,7/10

FiScore

195. Leicht Schwer
KörperschaftsteuerNominalsatz
25 %
20,9 %

+4,1Punkte

EinkommensteuerSpitzensatz
45 %
17,1 %

+27,9Punkte

MwSt.Regelsatz
20 %
14 %

+6,0Punkte

Vereinigtes Königreich vergleichen mit…

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 25 % als Hauptsatz. Für kleine Gesellschaften mit geringem Gewinn gilt 19 %, mit einer Übergangszone dazwischen.

Der Satz ist 2023 von 19 auf 25 % gestiegen, eine Erhöhung um sechs Punkte, die das Land vom unteren in das mittlere Feld Europas verschoben hat.

Die Mehrwertsteuer liegt bei 20 %, mit einer im europäischen Vergleich hohen Registrierungsschwelle, was für kleine Dienstleister zählt.

Seit dem Brexit gilt: keine Dienstleistungsfreiheit im Binnenmarkt und keine europäischen Richtlinien mehr. Für eine Gesellschaft, die europäische Kunden bedient, ist das ein Kostenpunkt, der in keinem Steuersatz auftaucht.

Körperschaftsteuer
Regime Satz
Taux principal Regelbesteuerung Bénéfice supérieur à 250 000 GBP 25 %
Petites entreprises Bénéfice inférieur à 50 000 GBP, puis dégressif jusqu’à 250 000 19 %

Quelle: taxsummaries.pwc.com

Einkommensteuer

Zuerst die Nachricht, die viele deutschsprachige Seiten noch nicht enthalten: der Non-Dom-Status ist abgeschafft. Er endete im April 2025 und wurde durch ein Regime ersetzt, das an die Ansässigkeit anknüpft und deutlich kürzer greift.

Damit hat das Vereinigte Königreich das Argument verloren, das es zwei Jahrhunderte lang von seinen Nachbarn unterschied. Jede Beschreibung, die „remittance basis“ als dauerhafte Möglichkeit darstellt, ist überholt.

Der Tarif reicht von 20 bis 45 %. Hinzu kommen die National Insurance Contributions, die im Vergleich mit den deutschen Sozialabgaben gehören.

Wer ansässig ist, entscheidet der Statutory Residence Test, ein Regelwerk aus Tagen und Bindungen, das erheblich präziser ist als das deutsche Kriterium des Wohnsitzes. Zwei Systeme, zwei Logiken: man kann in beiden Ländern als ansässig gelten, und dann entscheidet das Abkommen.

Quelle: taxsummaries.pwc.com