Vereinigtes Königreich
Unternehmen 25 % · Einkommen 20 % bis 45 % · MwSt. 20 % · GBP
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Vereinigtes Königreich vergleichen mit…
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt 25 % als Hauptsatz. Für kleine Gesellschaften mit geringem Gewinn gilt 19 %, mit einer Übergangszone dazwischen.
Der Satz ist 2023 von 19 auf 25 % gestiegen, eine Erhöhung um sechs Punkte, die das Land vom unteren in das mittlere Feld Europas verschoben hat.
Die Mehrwertsteuer liegt bei 20 %, mit einer im europäischen Vergleich hohen Registrierungsschwelle, was für kleine Dienstleister zählt.
Seit dem Brexit gilt: keine Dienstleistungsfreiheit im Binnenmarkt und keine europäischen Richtlinien mehr. Für eine Gesellschaft, die europäische Kunden bedient, ist das ein Kostenpunkt, der in keinem Steuersatz auftaucht.
| Regime | Satz |
|---|---|
| Taux principal Regelbesteuerung Bénéfice supérieur à 250 000 GBP | 25 % |
| Petites entreprises Bénéfice inférieur à 50 000 GBP, puis dégressif jusqu’à 250 000 | 19 % |
Quelle: taxsummaries.pwc.com
Einkommensteuer
Zuerst die Nachricht, die viele deutschsprachige Seiten noch nicht enthalten: der Non-Dom-Status ist abgeschafft. Er endete im April 2025 und wurde durch ein Regime ersetzt, das an die Ansässigkeit anknüpft und deutlich kürzer greift.
Damit hat das Vereinigte Königreich das Argument verloren, das es zwei Jahrhunderte lang von seinen Nachbarn unterschied. Jede Beschreibung, die „remittance basis“ als dauerhafte Möglichkeit darstellt, ist überholt.
Der Tarif reicht von 20 bis 45 %. Hinzu kommen die National Insurance Contributions, die im Vergleich mit den deutschen Sozialabgaben gehören.
Wer ansässig ist, entscheidet der Statutory Residence Test, ein Regelwerk aus Tagen und Bindungen, das erheblich präziser ist als das deutsche Kriterium des Wohnsitzes. Zwei Systeme, zwei Logiken: man kann in beiden Ländern als ansässig gelten, und dann entscheidet das Abkommen.
Quelle: taxsummaries.pwc.com