Japan
Unternehmen 29,74 % · Einkommen 15,11 % bis 55,95 % · MwSt. 10 % · JPY
Was ein Zuzügler tatsächlich trägt
Besteuerung nach Überweisung. Ausländische Einkünfte werden nur besteuert, wenn sie ins Land überwiesen werden. Da man genug zum Leben überweisen muss, verwendet der FiScore den gewöhnlichen Satz, sofern das Land kein eigenes Regime hat. Quelle: nta.go.jp/english/taxes/individual
Nicht dauerhaft Ansässiger
Fünf von zehn Jahren wird ein ausländischer Ansässiger auf seine ausländischen Einkünfte nur insoweit besteuert, als sie in Japan ausgezahlt oder dorthin überwiesen werden. Danach wird weltweit besteuert, bis 56 %.
5 Jahre Quelle: nta.go.jp/english/taxes/individualDie Sätze unten sind die gewöhnlichen, also das, was ein normaler Ansässiger auf inländisches Einkommen zahlt.
+8,8Punkte
+38,9Punkte
−4,0Punkte
Japan vergleichen mit…
Körperschaftsteuer
Der effektive kombinierte Satz beträgt 29,74 %, davon 23,2 % nationale Körperschaftsteuer, der Rest lokale Abgaben. Kleine und mittlere Unternehmen zahlen auf die erste Gewinnstufe 15 %.
Die Verbrauchsteuer liegt bei 10 %.
Japan ist kein Ort, an dem man Gewinne bucht, sondern einer, an dem man lebt und verkauft. Das Fünfjahresfenster betrifft Ihr persönliches Einkommen, nicht Ihre Gesellschaft.
Für einen deutschen Mittelständler ist Japan ein anspruchsvoller, aber verlässlicher Markt. Die steuerliche Seite ist neutral bis ungünstig; die Entscheidung fällt aus kommerziellen Gründen.
| Regime | Satz |
|---|---|
| Taux effectif combiné Regelbesteuerung national, préfectoral et municipal | 29,74 % |
| Impôt national | 23,2 % |
| PME, première tranche capital jusqu'à 100 millions de yens | 15 % |
Quelle: taxsummaries.pwc.com
Einkommensteuer
Der kombinierte Tarif aus nationaler und lokaler Steuer erreicht fast 56 %. Niemand zieht wegen der Steuer nach Japan.
Außer dass ein Ausländer fünf Jahre lang nicht wie ein Japaner besteuert wird, und fast niemand erklärt das.
Japan kennt drei Status statt zwei. Zwischen dem Nichtansässigen und dem steuerlich unbeschränkt Ansässigen steht der nicht dauerhaft Ansässige: jeder Ausländer, der in den letzten zehn Jahren fünf Jahre oder weniger einen Wohnsitz in Japan hatte.
Für ihn werden ausländische Einkünfte nur insoweit besteuert, als sie nach Japan gezahlt oder überwiesen werden. Miete aus Deutschland, die auf einem deutschen Konto bleibt, gehört nicht zur Bemessungsgrundlage. Der steuerpflichtige Betrag ist dabei der kleinere von beiden: das ausländische Einkommen des Jahres oder die im Jahr überwiesene Summe.
Und die Visumkategorie entscheidet über mehr als die Dauer. Die japanische Wegzugsteuer auf unrealisierte Gewinne trifft nur Inhaber eines Visums der Tabelle 2; Zeit unter einem Arbeitsvisum der Tabelle 1 zählt nicht mit. Dasselbe gilt für die Erbschaftsteuer, die bis 55 % reicht: ausländisches Vermögen eines Tabelle-1-Inhabers mit weniger als zehn Jahren Aufenthalt bleibt außerhalb.
Der Wechsel in die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis ist daher eine steuerliche Entscheidung, keine bloß aufenthaltsrechtliche, und sie wird meist ohne diesen Gedanken getroffen.