Österreich
Unternehmen 23 % · Einkommen 0 % bis 55 % · MwSt. 20 % · EUR
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Österreich vergleichen mit…
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt seit 2024 einheitlich 23 %, ohne Unterscheidung nach Branche oder Größe. Sie wurde in zwei Schritten von 25 % gesenkt, 2023 auf 24 % und 2024 auf 23 %.
Damit liegt Österreich unter dem deutschen Gesamtsatz von rund 29,7 %, was für eine Holding oder eine operative Tochter ein realer Unterschied ist. Auf der persönlichen Seite gleicht der Tarif von 55 % diesen Vorteil für den Gesellschafter jedoch weitgehend wieder aus.
Auf ausgeschüttete Gewinne fällt zusätzlich Kapitalertragsteuer an. Wer die Gesamtbelastung vergleichen will, rechnet also mit beiden Stufen und nicht mit dem Körperschaftsteuersatz allein.
Quelle: taxsummaries.pwc.com
Einkommensteuer
Der österreichische Einkommensteuertarif reicht von 0 bis 55 %. Der Spitzensatz von 55 % greift bei sehr hohen Einkommen und macht Österreich zu einem der am stärksten besteuerten Länder Europas auf Arbeit.
Für einen Zuziehenden aus Deutschland ist das die entscheidende Zahl: der Wechsel bringt steuerlich nichts, und kostet je nach Einkommen sogar etwas. Wer nach Österreich zieht, tut es aus anderen Gründen als der Steuer.
Eine Ausnahme gibt es, und sie ist eng: die Zuzugsbegünstigung nach Paragraf 103 EStG. Sie richtet sich an Wissenschaftler, Forscher und Künstler, deren Zuzug im öffentlichen Interesse liegt, und kann die Besteuerung ausländischer Einkünfte mildern. Sie wird im Einzelfall zugesprochen, nicht beantragt wie ein Formular, und sie zählt deshalb nicht im FiScore.
Quelle: taxsummaries.pwc.com