Zypern liegt auf 33. von 217 in unserer Weltrangliste, mit einem FiScore von 7,5 von 10.
Zwei Regeln machen die Insel für einen deutschen Leser interessant, und eine dritte, deutsche, macht die Sache gefährlicher, als sie aussieht.
Der Non-Dom-Status
Wer auf Zypern ansässig, aber nicht domiziliert ist, zahlt keine Sonderabgabe zur Verteidigung. Da diese Abgabe es ist, die Dividenden und Zinsen belastet, sind beide für einen Zuzügler praktisch steuerfrei.
Der Status gilt bis zu 17 Jahre. Er ist an die Herkunft geknüpft und nicht an einen Antrag: ein Deutscher, der zuzieht, ist nicht domiziliert.
Der gewöhnliche Tarif reicht von 0 bis 35 %, mit den ersten 19.500 Euro steuerfrei. Er betrifft Arbeitseinkommen, nicht die Kapitalerträge, die der Non-Dom-Status freistellt.
Die 60-Tage-Regel
Man wird zyprisch ansässig durch 183 Tage. Oder durch 60, was die Besonderheit der Insel ist, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Sie halten sich mindestens 60 Tage auf Zypern auf,
- Sie sind in keinem anderen Staat steuerlich ansässig,
- Sie halten sich in keinem anderen Staat länger als 183 Tage auf,
- Sie unterhalten auf Zypern eine Wohnung sowie eine Tätigkeit, eine Anstellung oder ein Mandat in einer zyprischen Gesellschaft.
Das ist präzise gebaut und funktioniert genau so, wie es geschrieben ist.
Und hier ist die Falle, und sie ist deutsch
Die 60-Tage-Regel schafft eine zyprische Ansässigkeit. Sie beendet nicht die deutsche.
Die zweite Bedingung sagt: in keinem anderen Staat ansässig. Deutschland aber knüpft die unbeschränkte Steuerpflicht an den Wohnsitz nach Paragraf 8 AO, und es gibt dort kein 183-Tage-Kriterium. Eine Wohnung, über die Sie verfügen können, genügt.
Wer also 60 Tage auf Zypern verbringt, ein zyprisches Steuerzertifikat erhält und in Deutschland eine Wohnung behält, ist in beiden Ländern ansässig. Das zyprische Zertifikat beweist dann nur, dass ein Abkommensfall vorliegt, und die Tie-Breaker-Regel entscheidet, meist zugunsten des Landes, in dem die Wohnung und das Leben sind.
Die 60 Tage sind keine Abkürzung, um Deutschland zu verlassen. Sie sind eine Erleichterung für jemanden, der Deutschland bereits wirklich verlassen hat und nicht sechs Monate im Jahr an einem Ort verbringen will.
Auf der Unternehmensseite
Die Körperschaftsteuer beträgt 15 %, angehoben von 12,5 % zum 1. Januar 2026 im Zuge der OECD-Mindestbesteuerung. Viele Seiten nennen noch den alten Satz.
Zypern bleibt damit im unteren Bereich der Union, hat aber sein bekanntestes Argument verloren: 12,5 % war eine Marke, 15 % ist ein Satz unter anderen.
Was bleibt, ist das Umfeld: eine Beteiligungsbefreiung für ausländische Dividenden, keine Quellensteuer auf Ausschüttungen an Nichtansässige, ein IP-Regime mit sehr niedriger Besteuerung qualifizierter Erträge, und ein dichtes Abkommensnetz.
Und ein Detail mit Folgen: 15 % liegen genau an der Schwelle der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung, die bei weniger als 15 % greift. 2025 lag Zypern darunter, 2026 nicht mehr. Für eine bestehende Struktur ist das ein Unterschied, der eine Prüfung verdient.
Die vollständige Tabelle der zyprischen Sätze steht auf unserer Zypern-Seite.
Quellen
Zyprische Steuerbehörde zum Non-Dom-Status und zur 60-Tage-Regel, PwC Tax Summaries für die Anhebung der Körperschaftsteuer. Geprüft im August 2026. Ein gemeldeter Fehler wird korrigiert.
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