Spanien
Unternehmen 25 % · Einkommen 47 % bis 54 % · MwSt. 21 % · EUR
Was ein Zuzügler tatsächlich trägt
Welteinkommensprinzip. Ein Ansässiger wird auf sein gesamtes Einkommen besteuert, woher es auch stammt. Der FiScore verwendet daher die gewöhnlichen Sätze.
Regime für Zugezogene, das Beckham-Gesetz
24 % bis 600.000 € Erwerbseinkommen, sechs Jahre lang, und ausländische Einkünfte bleiben außerhalb der Bemessungsgrundlage, ausgenommen das Gehalt. Erforderlich sind ein spanischer Arbeitsvertrag oder ein Geschäftsführermandat und keine spanische Ansässigkeit in den fünf vorangegangenen Jahren, gegenüber zehn vor dem Startup-Gesetz.
Mit diesem Regime, sofern Sie es erfüllen: 5 von 10.
6 Jahre Quelle: FiscaWorld, guide EspagneDie Sätze unten sind die gewöhnlichen, also das, was ein normaler Ansässiger auf inländisches Einkommen zahlt.
+4,1Punkte
+29,9Punkte
+7,0Punkte
Spanien vergleichen mit…
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt 25 % im Regelfall. Für neu gegründete Gesellschaften gilt in den ersten beiden Jahren mit Gewinn ein Satz von 15 %.
Kleine Unternehmen unterliegen einem gestaffelten Satz, der zum 1. Januar 2025 abgesenkt wurde und schrittweise weiter sinkt. Wer damit rechnet, prüft den Stand im Jahr der Gründung, denn der Absenkungspfad ist mehrjährig angelegt.
Die Mehrwertsteuer liegt bei 21 %.
Für eine Holding kennt Spanien mit der ETVE ein eigenes Vehikel, das ausländische Dividenden und Veräußerungsgewinne weitgehend freistellt. Es ist ein Instrument für Beteiligungsstrukturen, kein Grund für einen Umzug.
| Regime | Satz |
|---|---|
| Taux normal Regelbesteuerung | 25 % |
| PME en 2026, puis 22% en 2027, 21% en 2028, 20% ensuite | 23 % |
| Micro-entreprise sous 1 M€ de chiffre d'affaires, jusqu'à 50 000 € de bénéfice, 21% au-delà | 19 % |
| Société nouvelle les deux premiers exercices bénéficiaires | 15 % |
Quelle: taxsummaries.pwc.com
Einkommensteuer
Der spanische Tarif reicht von 19 bis 47 % und wird je Autonomer Gemeinschaft unterschiedlich ergänzt: Madrid und Andalusien nehmen weniger als Katalonien oder Valencia. Die Region entscheidet mit, nicht nur das Land.
Das Beckham-Gesetz ist der Grund, warum Spanien in diesem Vergleich auftaucht. Wer aus beruflichen Gründen zuzieht und in den zehn Jahren davor nicht in Spanien ansässig war, kann sich für das Jahr des Zuzugs und die fünf folgenden wie ein Nichtansässiger besteuern lassen: 24 % pauschal bis 600.000 EUR, 47 % darüber, und ausländische Einkünfte bleiben grundsätzlich außen vor.
Die Bedingung ist die Hürde. Das Regime verlangt einen spanischen Arbeitsvertrag, eine Entsendung oder die Geschäftsführung einer spanischen Gesellschaft. Es ist nicht für Rentner und nicht für Personen gedacht, die von ihrem Vermögen leben, und es zählt deshalb nicht im FiScore.
| Regime | Satz |
|---|---|
| Barème national de retenue part de l'État, au taux marginal | 47 % |
| Avec la part régionale la plus lourde Madrid est la moins chère, la Catalogne parmi les plus lourdes | 54 % |
Quelle: taxsummaries.pwc.com