Georgien liegt auf 31. von 217 in unserer Weltrangliste, mit einem FiScore von 7,6 von 10, und es verdient diesen Platz mit drei Regeln, die selten zusammen auftreten.

Territorial

Nur was in Georgien erwirtschaftet wird, gehört zur Bemessungsgrundlage. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor, ob Sie sie ins Land bringen oder nicht.

Das ist keine Regelung mit Bedingungen, sondern das Prinzip des Systems, und es ist der Grund, warum Georgien überhaupt in dieser Liste steht.

Der Kleinunternehmerstatus: 1 % vom Umsatz

Ein Einzelunternehmer mit einem Umsatz unterhalb der Schwelle zahlt 1 % seines Umsatzes, nicht seines Gewinns, und 3 % oberhalb.

Für einen Selbstständigen, der Kunden im Ausland abrechnet, ist das eine der niedrigsten Belastungen der Welt, und die Registrierung ist unkompliziert.

Zwei Dinge, die dazugehören. Der Status verlangt eine echte Registrierung und eine echte Tätigkeit, keine Adresse. Und der Satz gilt für den Umsatz: eine Tätigkeit mit geringer Marge fährt damit schlechter als mit einer Gewinnbesteuerung. Rechnen Sie mit Ihren Zahlen.

Für Gesellschaften: das estnische Modell

Der ausgeschüttete Gewinn wird mit 15 % besteuert, der einbehaltene und reinvestierte mit 0 %.

Solange das Geld in der Gesellschaft arbeitet, fällt keine Steuer an. Sie entsteht erst, wenn der Gesellschafter sich bedient. Für ein wachsendes Unternehmen verschiebt das die Belastung um Jahre.

Die Mehrwertsteuer beträgt 18 %, und der gewöhnliche Einkommensteuersatz 20 % auf inländisches Einkommen, mit 5 % auf Dividenden und Zinsen.

Und jetzt die drei deutschen Regeln

Hier wird es unbequem, und es ist der Teil, den die Angebote weglassen.

Erstens, wenn Sie nicht umziehen. Eine georgische Gesellschaft, die Sie beherrschen und die passive Einkünfte erzielt, fällt unter die Hinzurechnungsbesteuerung: 15 % auf Ausschüttungen und 0 % auf einbehaltene Gewinne liegen unter der deutschen Schwelle. Die Erträge werden Ihnen zugerechnet.

Und wenn Sie die Gesellschaft von Deutschland aus leiten, greift schon vorher Paragraf 10 der Abgabenordnung: sie ist dann eine deutsche Steuerpflichtige mit georgischem Firmenmantel.

Zweitens, wenn Sie umziehen. Die Wegzugsbesteuerung fällt an. Georgien liegt außerhalb von EU und EWR: die Ratenzahlung über sieben Jahre steht Ihnen nicht zu, es gilt das strengere Drittstaatenregime.

Drittens, danach. Georgien ist ein Niedrigsteuergebiet im Sinne des Paragrafen 2 AStG. Wer als deutscher Staatsangehöriger dorthin zieht und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behält, bleibt zehn Jahre lang erweitert beschränkt steuerpflichtig. Wer ganz geht, geht ganz.

Für wen es aufgeht

  • Ein Selbstständiger, der wirklich umzieht, ohne deutsche Beteiligung und ohne deutsches Vermögen. Für ihn ist Georgien eines der besten Angebote der Welt, und die Rechnung geht auf.
  • Ein Gründer mit einer gewachsenen GmbH. Rechnen Sie zuerst die Wegzugsbesteuerung ohne Ratenzahlung. Sie kann den Zeitpunkt um Jahre verschieben oder das Ziel ändern: Malta oder Zypern liegen in der EU.
  • Jemand, der in Deutschland bleibt. Nein.

Praktisch: die Aufenthaltsregeln für viele Staatsangehörige sind großzügig, Tiflis hat eine lebendige Gemeinschaft von Fernarbeitern, und die Lebenshaltungskosten liegen weit unter den deutschen. Die Nähe zu Russland und die regionale Lage gehören zur Abwägung.

Die vollständige Tabelle der georgischen Sätze steht auf unserer Georgien-Seite.

Quellen

Georgische Steuerbehörde zum Kleinunternehmerstatus und zur Territorialität, PwC Tax Summaries. Geprüft im August 2026. Ein gemeldeter Fehler wird korrigiert.

Diese Seite informiert, sie berät nicht. Die drei deutschen Regeln entscheiden hier mehr als die georgischen Sätze: lassen Sie beide Seiten gemeinsam prüfen, wie es unsere Nutzungsbedingungen sagen.