Niederlande vs. Weltdurchschnitt Ein anderes Land vergleichen
Flagge von Niederlande

Niederlande

Unternehmen 25,8 % · Einkommen 36,97 % bis 49,5 % · MwSt. 21 % · EUR

3,2/10

FiScore

208. Leicht Schwer

Was ein Zuzügler tatsächlich trägt

Welteinkommensprinzip. Ein Ansässiger wird auf sein gesamtes Einkommen besteuert, woher es auch stammt. Der FiScore verwendet daher die gewöhnlichen Sätze.

30-Prozent-Regelung

Ein Teil des Gehalts wird fünf Jahre lang steuerfrei ausgezahlt, ohne Kostennachweis, für einen im Ausland angeworbenen Arbeitnehmer. Erforderlich sind ein niederländischer Arbeitgeber und ein Mindestgehalt. Der Satz sinkt zum 1. Januar 2027 auf 27 %.

5 Jahre Quelle: FiscaWorld, guide Pays-Bas

Die Sätze unten sind die gewöhnlichen, also das, was ein normaler Ansässiger auf inländisches Einkommen zahlt.

KörperschaftsteuerNominalsatz
25,8 %
20,9 %

+4,9Punkte

EinkommensteuerSpitzensatz
49,5 %
17,1 %

+32,4Punkte

MwSt.Regelsatz
21 %
14 %

+7,0Punkte

Niederlande vergleichen mit…

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 19 % auf die erste Gewinnstufe und 25,8 % darüber.

Die Stärke der Niederlande liegt weniger im Satz als in der Struktur: eine Beteiligungsbefreiung, die Dividenden und Veräußerungsgewinne aus qualifizierten Beteiligungen freistellt, und ein sehr dichtes Netz an Doppelbesteuerungsabkommen. Das macht das Land zu einem Holdingstandort, nicht zu einem Niedrigsteuerland.

Die Mehrwertsteuer liegt bei 21 %.

Zu beachten ist die Entwicklung der Vermögensbesteuerung in der sogenannten Box 3, die nach mehreren Gerichtsentscheidungen umgebaut wird. Wer von Kapitalerträgen lebt, prüft diesen Punkt vor dem Umzug, denn er kann mehr wiegen als der Einkommensteuertarif.

Körperschaftsteuer
Regime Satz
Sociétés de droit commun Regelbesteuerung 25,8 %
Première tranche de bénéfice Jusqu’à 200 000 EUR 19 %

Quelle: taxsummaries.pwc.com

Einkommensteuer

Der niederländische Tarif reicht von 37 bis 49,5 %. Ohne Sonderregelung ist das für einen deutschen Zuziehenden kein Fortschritt.

Die 30-Prozent-Regelung ist der Grund, warum die Niederlande hier stehen. Ein aus dem Ausland angeworbener Arbeitnehmer kann einen Teil seines Bruttogehalts steuerfrei als Erstattung der „extraterritorialen Kosten“ erhalten.

Die Regelung ist mehrfach beschnitten worden: die Laufzeit wurde von acht auf fünf Jahre verkürzt, und der begünstigte Anteil wird stufenweise abgesenkt. Wer eine ältere Beschreibung liest, liest ein großzügigeres Regime, als es heute besteht.

Die Voraussetzung ist eine echte Anwerbung aus dem Ausland und ein Mindestgehalt. Es ist ein Regime für angeworbene Fachkräfte, nicht für Selbstständige und nicht für Menschen, die von ihrem Vermögen leben, und es zählt deshalb nicht im FiScore.

Quelle: taxsummaries.pwc.com