Marshallinseln
Unternehmen 3 % · Einkommen 0 % bis 12 % · MwSt. 4 % · USD
−17,9Punkte
−5,1Punkte
−10,0Punkte
Marshallinseln vergleichen mit…
Körperschaftsteuer
Besteuert wird der Umsatz, nicht der Gewinn. Die Sätze liegen zwischen 0,8 und 3 % der Bruttoeinnahmen, je nach Höhe und Tätigkeit.
Diese Zahlen mit einer Gewinnsteuer zu vergleichen ergibt keinen Sinn: für eine Tätigkeit mit hoher Marge ist es sehr günstig, für eine mit geringer Marge kann es teurer sein als eine gewöhnliche Körperschaftsteuer.
Die Mehrwertsteuer beträgt 4 %.
Das Schiffsregister der Marshallinseln ist eines der größten der Welt und bleibt eine wesentliche Einnahmequelle.
| Regime | Satz |
|---|---|
| Chiffre d'affaires au-delà de 10 000 USD Regelbesteuerung assiette : chiffre d'affaires | 3 % |
| Chiffre d'affaires jusqu'à 10 000 USD | 0,8 % |
| Sociétés non résidentes sur les revenus de source marshallaise | 10 % |
Quelle: orbitax.com
Einkommensteuer
Die Marshallinseln besteuern das Einkommen mit bis zu 12 %, in zwei Stufen, mit einem Freibetrag auf die ersten Beträge.
Der US-Dollar ist gesetzliches Zahlungsmittel, und die Inseln stehen in freier Assoziierung mit den Vereinigten Staaten.
Das Register für internationale Gesellschaften war lange die Haupteinnahmequelle. Die Transparenz- und Substanzanforderungen haben dieses Geschäft stark eingeschränkt.
Rund vierzigtausend Einwohner, sehr abgelegen, und ein Land, das dem steigenden Meeresspiegel unmittelbar ausgesetzt ist. Für eine langfristige Ansiedlung ist das keine Nebenbemerkung.