San Marino
Unternehmen 17 % · Einkommen 12 % bis 50 % · MwSt. 0 % · EUR
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San Marino vergleichen mit…
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt 17 %, einheitlich.
Es gibt keine Mehrwertsteuer, sondern eine einstufige Einfuhrabgabe.
Für neue Gesellschaften, die Arbeitsplätze schaffen und investieren, bestehen mehrjährige Ermäßigungen des Satzes.
Die Lage innerhalb Italiens macht San Marino zu einem Standort für den italienischen Markt, mit einer eigenen Verwaltung und einem eigenen Zollstatus. Für eine Gesellschaft mit europäischen Kunden fehlt der Binnenmarktzugang.
| Regime | Satz |
|---|---|
| Imposta generale sui redditi Regelbesteuerung Taux proportionnel unique sur le revenu imposable | 17 % |
Quelle: www.consigliograndeegenerale.sm
Einkommensteuer
Der Tarif von San Marino reicht von 12 bis 50 % und wirkt damit wenig einladend. Der Eindruck täuscht in einem Punkt.
Es gibt keine Mehrwertsteuer. An ihrer Stelle steht eine Einfuhrabgabe, die auf Waren erhoben wird, aber nicht auf Dienstleistungen wirkt wie eine Mehrwertsteuer. Für einen Dienstleister ist der Unterschied erheblich, und er erklärt einen FiScore, der über dem liegt, was ein Spitzensatz von 50 % vermuten ließe.
Für neu zuziehende Unternehmer bestehen befristete Erleichterungen, die an eine Ansiedlung und an Beschäftigung gebunden sind.
Die Republik zählt rund vierunddreißigtausend Einwohner, liegt vollständig innerhalb Italiens und ist weder in der Union noch im Schengen-Raum, verwendet aber den Euro.