Die Dominikanische Republik belegt den 124. Rang von 217 in unserer Weltrangliste, mit einem FiScore von 5 von 10. Ihre gewöhnlichen Sätze sind unauffällig. Was sie einem Zugezogenen bietet, ist es nicht.

Das Fenster von drei Jahren

Ausländische Kapitalerträge eines Zugezogenen bleiben in den ersten drei Jahren der Ansässigkeit unbesteuert.

Keine Bedingung, das Geld nicht zu überweisen. Keine Bedingung, es anderswo zu versteuern. Befreit.

Danach fallen die Erträge in die Bemessungsgrundlage, denn die Insel besteuert grundsätzlich das Welteinkommen. Das Fenster ist endlich und verlängert sich nicht: wer damit plant, plant für das vierte Jahr.

Die Sätze

Einkommensteuer 0 bis 25 %
Körperschaftsteuer 27 %
ITBIS, die dortige Mehrwertsteuer 18 %

Der Tarif hat einen großzügigen Freibetrag, ein mittleres Einkommen wird also spürbar milder belastet als in Europa. Daneben besteht ein Regime für Ruheständler und Rentenbezieher, gegen den Nachweis eines regelmäßigen Einkommens aus dem Ausland. Alles dazu auf unserer Seite zur Dominikanischen Republik.

Was Deutschland dazu sagt

Die Hinzurechnungsbesteuerung greift unter 15 % effektiver Belastung. Mit 27 % liegt eine gewöhnliche dominikanische Gesellschaft darüber, sie ist also nicht der Fall, den die Paragrafen 7 bis 14 AStG meinen. Eine Gesellschaft in einer Freihandelszone, weitgehend von der Körperschaftsteuer befreit, kann dagegen unter die Schwelle rutschen: dann greift die Zurechnung doch.

Der Rest ist wie überall außerhalb Europas. Die Wegzugsbesteuerung trifft Beteiligungen ab 1 % und seit 2025 Fondsanteile ab 500.000 Euro Anschaffungskosten, und die Insel liegt außerhalb von EU und EWR: die sieben zinslosen Jahresraten stehen Ihnen dort nicht zu.

Die deutsche Steuerpflicht endet nicht durch Abwesenheit: Paragraf 8 AO stellt auf die Wohnung ab, über die Sie verfügen können, und kennt kein 183-Tage-Kriterium. Drei steuerfreie Jahre auf der Insel nützen wenig, wenn Deutschland Sie in denselben Jahren weiter unbeschränkt besteuert. Ein Doppelbesteuerungsabkommen konnten wir nicht bestätigen, und ohne Abkommen greift keine Tie-Breaker-Regel.

Für wen es nicht funktioniert

  • Für den, der ohne Enddatum plant. Drei Jahre vergehen schnell. Wer eine dauerhafte Lösung sucht, schaut auf Panama, Costa Rica oder Paraguay.
  • Für den, der von seiner Arbeit lebt. Befreit sind die Kapitalerträge. Ausländische Arbeitseinkünfte sind eine andere, technische Frage: lassen Sie sie vor Ort prüfen.
  • Für den, der die Wohnung in Deutschland behält. Die deutsche Steuerpflicht endet an der Wohnung, nicht am Flughafen.
  • Für den Riester-Sparer. Die Zulagen werden bei Wegzug aus EU und EWR zurückgefordert.
  • Für den Ruheständler. Die gesetzliche Rente bleibt in Deutschland steuerpflichtig, was auch das dortige Regime nicht ändert.

Davor kommt die Reihenfolge des Wegzugs, daneben der Vergleich mit Panama.

Quellen

Dirección General de Impuestos Internos für Sätze und Ansässigkeit, PwC Tax Summaries zum Abgleich; Paragrafen 6 sowie 7 bis 14 AStG und Paragraf 8 AO. Geprüft im August 2026.

Diese Seite informiert, sie berät nicht. Über diese Insel entscheidet das vierte Jahr, nicht die ersten drei: schreiben Sie auf, was am Tag nach dem Fenster passiert, bevor Sie hinziehen, wie es unsere Nutzungsbedingungen sagen.