Die Britischen Jungferninseln belegen den 1. Rang von 217 in unserer Weltrangliste; ihr FiScore beträgt 10. Keine Einkommensteuer, keine Körperschaftsteuer, nichts auf Kursgewinne, keine Mehrwertsteuer.
Mehrere hunderttausend Gesellschaften im Register, bei knapp 40.000 Einwohnern.
Was das Gebiet erhebt
Direkt nichts, wie unsere BVI-Seite zeigt. Der Haushalt kommt aus jährlichen Gebühren der Gesellschaften, Einfuhrzöllen und Tourismusabgaben.
Auch das ist eine Steuer, sie steht nur woanders: auf einer Insel, die alles einführt, steckt der Zoll in jedem Preis. Und die Null bleibt nicht garantiert: Anguilla nebenan führte am 1. August 2025 13 % auf Dienstleistungen ein.
Hier ist der Zugang das Problem
Es gibt keinen eigenständigen Weg für Zuziehende. Kein Investitionsprogramm wie auf Anguilla, kein Zertifikat für unabhängige Mittel wie auf den Kaimaninseln. Die Genehmigungen hängen an der Arbeit, der Daueraufenthalt an zwanzig Jahren in Folge vor Ort.
Zwanzig Jahre sind keine Steuerplanung. Das ist ein Lebensentwurf.
Nicht auf der schwarzen Liste, der Nachbar schon
Die Inseln stehen nicht auf der EU-Liste nicht kooperativer Gebiete, Stand 17. Februar 2026. Anguilla und die Turks- und Caicosinseln schon.
Drei britische Überseegebiete nebeneinander, vergleichbare Sätze, verschiedene Behandlung: getrennt hat sie nicht der Satz, sondern Zusammenarbeit und Substanz. Für einen deutschen Anteilseigner ist das der Unterschied zu einer Struktur, gegen die das Steueroasen-Abwehrgesetz greift, wie bei Panama. Und die Substanz hat einen Termin: seit dem 2. Januar 2026 laufen die Nachweise über die Plattform VIRRGIN.
Die deutsche Seite entscheidet trotzdem
Paragraf 10 der Abgabenordnung: eine aus Deutschland geleitete Gesellschaft ist in Deutschland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, gleich was im Register steht. Eine Stufe später greift die Hinzurechnungsbesteuerung unter 15 %, und null ist ihr klarster Fall: passive Einkünfte werden zugerechnet, auch ohne Ausschüttung.
Eine solche Gesellschaft taugt für die gemeinsame Beteiligung von Parteien aus mehreren Ländern, nicht für die Steuer: wo eine Gesellschaft gründen.
Für wen es nicht funktioniert
- Für den, der hinziehen will. Zwanzig Jahre, und ohne Arbeit vor Ort beginnt die Uhr nicht.
- Für den, der in Deutschland bleibt und offshore gründet. Paragraf 10 AO und die Hinzurechnung erledigen das sofort.
- Für den Gründer mit Beteiligung. Die Wegzugsbesteuerung greift ab 1 %, seit 2025 auch bei ETF-Beständen ab 500.000 Euro, und außerhalb von EU und EWR ohne Raten.
- Für den Ruheständler. Die gesetzliche Rente bleibt in Deutschland steuerpflichtig, und Riester wird zurückgefordert.
- Für den, der auf ein Abkommen baut. Ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland konnten wir nicht bestätigen; dann entscheidet Paragraf 8 AO allein.
Daneben der Vergleich mit den Kaimaninseln.
Quellen
Regierung der Jungferninseln für den Aufenthalt, BVI International Tax Authority für Substanz und Meldeplattform, PwC Tax Summaries für die Sätze, Rat der EU vom 17. Februar 2026 für die Liste; Paragraf 10 Abgabenordnung und Paragrafen 6 sowie 7 bis 14 Außensteuergesetz. Geprüft im August 2026.
Diese Seite informiert, sie berät nicht. Die entscheidende Zahl ist nicht die Null, sondern die zwanzig Jahre: prüfen Sie zuerst, ob Sie hinkommen, wie es unsere Nutzungsbedingungen sagen.