Beide leben vom selben Prinzip: ausländische Einkünfte zählen erst, wenn sie ins Land kommen. Seit 2024 laufen sie auseinander.
Malaysia belegt den 36. Rang von 217 in unserer Weltrangliste, Thailand den 93. Rang: 7,4 gegen 5,6 von 10.
Die Zahlen nebeneinander
| Thailand | Malaysia | |
|---|---|---|
| Ansässigkeit | 180 Tage | 182 Tage |
| Einkommensteuer, inländisch | 0 % bis 35 % | 0 % bis 30 % |
| Ausländische Einkünfte | steuerpflichtig bei Überweisung | freigestellt bis 2036, bedingt |
| Gesellschaften | 20 % | 24 % |
| Verbrauch | 7 % Mehrwertsteuer | 10 % Dienstleistungsteuer |
Warum der Vergleich für Deutsche einseitig ausgeht
Thailand hat 2024 zugemacht, Malaysia bis zum 31. Dezember 2036 verlängert. Beides steht im Thailand-Artikel und im Malaysia-Artikel.
Malaysias Freistellung ist bedingt: die Einkünfte müssen im Land ihrer Entstehung besteuert worden sein. Genau das erfüllt ein deutscher Leser ohne Zutun. Miete, Dividende, gesetzliche Rente: alles wurde an der Quelle besteuert. Was einen Leser mit nirgends besteuertem Einkommen ausschließt, ist für Sie ein Freibrief.
In Thailand zahlen Sie dagegen auf das, was Sie zum Leben überweisen, nach dem Tarif bis 35 %. Der Ausweg ist das LTR-Visum des Board of Investment: zehn Jahre, ausländisches Einkommen ganz freigestellt, mit Einkommensschwellen. An Bedingungen geknüpft, zählt es nicht im FiScore.
Die deutsche Seite entscheidet hier nichts
Sie ist bei beiden identisch, und das ist die nützlichste Erkenntnis dieses Vergleichs. Beide liegen außerhalb von EU und EWR: die Wegzugsbesteuerung auf Beteiligungen ab 1 % und seit 2025 auf Fondsanteile ab 500.000 Euro wird ohne die sieben Jahresraten fällig, Riester zurückgefordert, die gesetzliche Rente bleibt in Deutschland steuerpflichtig, und mit beiden besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen.
Nur bei den Gesellschaften trennen sie sich: die Hinzurechnungsbesteuerung greift unter 15 % effektiver Belastung, und beide liegen mit 24 % und 20 % darüber. Thailands KMU-Staffel beginnt aber bei 0 %, und geprüft wird die Last, nicht der Tarif.
Für wen es nicht funktioniert
- Für den, dessen Einkommen nirgends besteuert wird. Die malaysische Bedingung greift hier, und Thailand besteuert die Überweisung ohnehin.
- Für den, der auf den Jahreswechsel-Trick baut. Thailand hat ihn 2024 abgeschafft; ältere Anleitungen liegen falsch.
- Für den, der in Deutschland wohnen bleibt. Keines der Systeme wirkt, solange Sie dort unbeschränkt steuerpflichtig sind.
- Für den Riester-Sparer. Die Zulagen kommen bei beiden zurück.
- Für den, der unbefristete Sicherheit sucht. Malaysias Freistellung hat ein Enddatum, Thailands Regel hat sich schon einmal geändert.
Für wen es aufgeht
Wer sein Einkommen aus Deutschland bezieht und wirklich umzieht, fährt in Malaysia besser; unsere Rangliste sagt dasselbe. Thailand gewinnt, wenn Sie das LTR-Visum erreichen. Die Sätze im Detail: Thailand und Malaysia.
Quellen
Revenue Department Thailands und seine Anweisungen von 2023 zu überwiesenen Auslandseinkünften, Board of Investment für das LTR-Visum, Inland Revenue Board of Malaysia und die Freistellungsverordnungen zum Haushalt 2026, PwC Tax Summaries für die Sätze; Paragraf 6 und die Paragrafen 7 bis 14 Außensteuergesetz. Geprüft im August 2026. Fehler werden korrigiert.
Diese Seite informiert, sie berät nicht. Die malaysische Bedingung und der thailändische Stichtag wollen an Ihren Einkünften geprüft werden, wie es unsere Nutzungsbedingungen sagen.