Deutschland belegt in unserer Rangliste den 212. Rang von 217, mit einem FiScore von 3,2 von 10. Vier Fragen entscheiden darüber, ob die Rechnung am Ende aufgeht. Die dritte ist die, mit der fast alle anfangen.
1. Endet Ihre deutsche Steuerpflicht überhaupt?
Deutschland kennt kein Kriterium der 183 Tage. Nach Paragraf 8 AO haben Sie einen Wohnsitz dort, wo Sie eine Wohnung innehaben: es zählt das Verfügenkönnen, nicht das Wohnen. Ein Zimmer bei den Eltern, das Ihnen offensteht, genügt. Paragraf 9 AO stellt daneben auf den gewöhnlichen Aufenthalt ab, mehr als sechs Monate am Stück.
Eine der beiden Türen genügt. Steht eine offen, besteuert Deutschland weiter Ihr Welteinkommen: die Abmeldung, die keine ist.
2. Was kostet das Gehen selbst?
Die Wegzugsbesteuerung nach Paragraf 6 AStG besteuert die stillen Reserven Ihrer Anteile, als hätten Sie am Tag davor verkauft: ab 1 % Beteiligung, seit 2025 auch bei Fondsanteilen ab 500.000 Euro. In EU und EWR wird zinslos gestundet, im Drittstaat gibt es höchstens sieben Jahresraten.
Danach läuft noch eine Uhr: Paragraf 2 AStG hält einen Deutschen zehn Jahre erweitert beschränkt steuerpflichtig, wenn das Ziel niedrig besteuert und wesentliche Interessen hier bleiben. Und das Wegzugsjahr ist eine einzige Veranlagung: die Reihenfolge.
3. Was nimmt das Zielland wirklich?
Der Tarif ist nicht die Belastung. Malta weist 35 % auf Einkommen und 35 % auf Gesellschaften aus und kommt trotzdem auf 8,4 von 10: ein Zuzügler ist dort ansässig ohne Domizil, und ein ausländischer Veräußerungsgewinn wird nie besteuert.
Territorial oder weltweit. Ein territoriales Land nimmt ausländische Einkünfte gar nicht erst in die Bemessungsgrundlage: die Liste.
| Land | Einkommen | Gesellschaften | Mehrwertsteuer |
|---|---|---|---|
| Deutschland | 14 bis 47,48 % | 29,65 % | 19 % |
| Malta | bis 35 % | 5 bis 35 % | 18 % |
| Emirate | 0 % | 0 bis 9 % | 5 % |
| Paraguay | 8 bis 10 % | 10 % | 10 % |
Wer bleibt und nur die Gesellschaft wegzieht, gewinnt nichts: Paragraf 10 AO stellt auf den Ort der Geschäftsleitung ab, und unter 15 % effektiver Belastung greift die Hinzurechnungsbesteuerung.
4. Können Sie dort leben?
In EU und EWR genügt eine Anmeldung. Draußen wird es ein Verfahren: die Emirate verlangen für ihr Visum für Fernarbeit rund 3.500 Dollar im Monat, Paraguay gar keine Schwelle. Zwei Ziele nebeneinander: der Vergleich.
Für wen es nicht funktioniert
- Für den, der die Wohnung behält. Paragraf 8 AO fragt nicht, wie oft Sie darin schlafen.
- Für den, der die Familie zurücklässt. Ehepartner und Schulkinder wiegen schwerer als Reisetage.
- Für den Gesellschafter, der zu spät rechnet. Nach dem Wegzug steht die Bewertung fest.
- Für den Ruheständler. Die Rente bleibt steuerpflichtig, Riester wird außerhalb von EU und EWR zurückgefordert.
- Für den Angestellten mit festem Arbeitsplatz. Umzug und Wohnkosten essen den Gewinn auf.
Quellen
Abgabenordnung, Paragrafen 8, 9 und 10, Außensteuergesetz, Paragrafen 2, 6 und 7 bis 14; für jedes genannte Land unsere Länderseite mit ihrer Quelle und ihrem Prüfdatum, dazu PwC Tax Summaries. Geprüft im August 2026.
Diese Seite informiert, sie berät nicht. Von den vier Fragen entscheidet die erste über die drei anderen: klären Sie das Ende Ihrer deutschen Steuerpflicht, bevor Sie ein Ziel auswählen, wie es unsere Nutzungsbedingungen sagen.