Malta belegt den 22. Rang von 217 in unserer Weltrangliste, mit 8,4 von 10. Zypern belegt den 33. Rang, mit 7,5 von 10.

Zweimal ein Tarif bis 35 %, zweimal ein Non-Dom-Status. Wer die Sätze vergleicht, vergleicht das Falsche: beide Länder entscheiden über verschiedene Einkommensarten.

Malta Zypern
Körperschaftsteuer 35 %, effektiv 5 % 15 %
Mehrwertsteuer 18 % 19 %

Zypern nimmt Dividenden, Malta nimmt Veräußerungsgewinne

Zypern stellt einem Ansässigen ohne Domizil ausländische Dividenden und Zinsen siebzehn Jahre lang von der Verteidigungsabgabe frei. Es bleibt der Gesundheitsbeitrag GESY: 2,65 %, bei 180.000 Euro Einkommen gedeckelt, also höchstens rund 4.770 Euro im Jahr.

Malta bietet nichts davon, dafür etwas, das sonst niemand hat: ausländische Veräußerungsgewinne werden nie besteuert, auch nicht bei Überweisung. Alles übrige nur, soweit es nach Malta fließt, dann bis 35 %, mit 5.000 Euro Mindeststeuer ab 35.000 Euro nicht überwiesener Einkünfte.

Wer von Ausschüttungen lebt, gehört nach Zypern. Wer ein Unternehmen oder ein Depot verkauft, nach Malta. Der Vergleich zeigt beide Tabellen.

183 Tage gegen 60, und die Änderung von 2026

Malta verlangt 183 Tage. Zypern genügen 60, wenn Sie dort eine Wohnung und eine Tätigkeit haben und in keinem einzelnen anderen Land mehr als 183 Tage verbringen. Die Bedingung, in keinem anderen Staat ansässig zu sein, ist am 1. Januar 2026 entfallen.

Für einen deutschen Leser wird es dadurch gefährlicher: Sie können ein zyprisches Zertifikat halten und nach Paragraf 8 AO trotzdem unbeschränkt steuerpflichtig bleiben. Dann entscheidet die Tie-Breaker-Regel, nicht das Zertifikat.

Die deutsche Seite entscheidet mit

Die Hinzurechnungsbesteuerung greift unter 15 % tatsächlicher Belastung. Maltas Erstattung von sechs Siebteln führt auf rund 5 %: darunter. Die FITWI-Option von 2025 lässt 15 % endgültig stehen: nicht darunter. Zyperns 15 % liegen genau auf der Schwelle.

Und Paragraf 2 AStG hält einen Deutschen nach dem Wegzug zehn Jahre erweitert beschränkt steuerpflichtig, wenn er wesentliche wirtschaftliche Interessen im Land behält. Geprüft wird nicht der Tarif des Ziellandes, sondern ob Sie dort eine Vorzugsbesteuerung genießen. Beide Non-Doms sind genau das.

Dafür liegen beide in der EU: die Wegzugsbesteuerung darf in sieben Jahresraten gezahlt werden, und die Riester-Zulagen bleiben.

Für wen es nicht funktioniert

  • Für den, der eine Wohnung in Deutschland behält. Beide laufen leer, und Zyperns 60 Tage sind die teuerste Art, das zu übersehen.
  • Für den Ruheständler. Die gesetzliche Rente bleibt in Deutschland steuerpflichtig, daran ändert keines der beiden etwas.
  • Für den Angestellten. Der Non-Dom betrifft Kapital, nicht Lohn: Gehalt wird bis 35 % besteuert.
  • Für den mit wesentlichen Interessen in Deutschland. Paragraf 2 AStG folgt ihm zehn Jahre.
  • Für den, der Platz braucht. Zwei kleine Inseln mit teuren Immobilien, Zypern seit 1974 geteilt.

Die Sätze: Malta, Zypern. Die Ratgeber: Malta, Zypern.

Quellen

Maltesischer Commissioner for Revenue zu Remittance-Prinzip und FITWI-Option, zyprische Steuerbehörde zu Non-Dom-Status und 60-Tage-Regel ab 2026, PwC Tax Summaries für die Sätze, Paragrafen 2, 6 und 7 bis 14 AStG sowie Paragraf 8 AO. Geprüft im August 2026.

Diese Seite informiert, sie berät nicht. Hier entscheidet die Art Ihrer Einkünfte, nicht der Tarif: lassen Sie sie aufschlüsseln, bevor Sie wählen, wie es unsere Nutzungsbedingungen sagen.