Die Kaimaninseln belegen den 1. Rang von 217 in unserer Weltrangliste; ihr FiScore beträgt 10. Es gibt dort keine direkte Steuer, und das ist wörtlich gemeint.

Bleibt die Frage, die zählt: nützt Ihnen das etwas?

Was das Gebiet nicht erhebt

Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer: jeweils keine. Auch nichts auf Kursgewinne und Erbschaften, wie unsere Kaimaninseln-Seite zeigt. Finanziert wird der Haushalt aus Einfuhrzöllen, den jährlichen Gebühren der Gesellschaften und Tourismusabgaben.

„Keine Steuern“ ist es deshalb nicht: was das Gebiet nicht auf Ihr Einkommen legt, legt es auf den Container, der es einführt. Und das kann sich ändern. Anguilla führte am 1. August 2025 eine Steuer von 13 % auf Dienstleistungen ein, bei unveränderter Einkommensteuer von null.

Die Gesellschaft, die Ihre deutsche Steuer nicht senkt

Paragraf 10 der Abgabenordnung stellt auf den Ort der Geschäftsleitung ab: eine auf den Kaimaninseln eingetragene, aber aus Hamburg geführte Gesellschaft ist in Deutschland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Das Register schafft eine Gesellschaft, keine Ansässigkeit.

Eine Stufe später greift die Hinzurechnungsbesteuerung unter 15 % effektiver Belastung. Null ist nicht knapp darunter, sondern der eindeutigste Fall der Paragrafen 7 bis 14 AStG: passive Einkünfte einer beherrschten Gesellschaft werden Ihnen zugerechnet, auch ohne Ausschüttung. Das Geld darf in George Town liegen bleiben, die Steuer wird in Deutschland fällig.

Immerhin stehen die Inseln nicht auf der EU-Liste nicht kooperativer Gebiete, Stand 17. Februar 2026, anders als Panama: das Steueroasen-Abwehrgesetz greift hier nicht. Ihr eigentliches Geschäft sind ohnehin Fonds, keine Briefkästen: wo eine Gesellschaft gründen.

Hinziehen kostet eine Million

Das Residenzzertifikat für Personen mit unabhängigen Mitteln gilt fünfundzwanzig Jahre. Für Grand Cayman verlangt es 120.000 CI$ Jahreseinkommen und 1 Million CI$ investiert, die Hälfte in Immobilien, und vor Ort arbeiten dürfen Sie damit nicht.

Wer das erfüllt, zahlt dort wirklich keine Einkommensteuer, auf einer Insel mit 76.000 Einwohnern, die fast alles einführt.

Für wen es nicht funktioniert

  • Für den, der in Deutschland bleibt und offshore gründet. Für diesen Fall sind Paragraf 10 AO und die Hinzurechnungsbesteuerung geschrieben.
  • Für den, der arbeiten will. Das Zertifikat schließt eine Tätigkeit vor Ort aus.
  • Für den Gründer mit Beteiligung. Die Wegzugsbesteuerung greift ab 1 %, seit 2025 auch bei ETF-Beständen ab 500.000 Euro, und außerhalb von EU und EWR ohne Raten.
  • Für den Ruheständler. Die gesetzliche Rente bleibt in Deutschland steuerpflichtig, und Riester wird zurückgefordert.
  • Für den, der auf ein Abkommen baut. Ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland konnten wir nicht bestätigen; ohne Abkommen entscheidet Paragraf 8 AO allein.

Daneben der Vergleich mit den Britischen Jungferninseln.

Quellen

Cayman Islands Department for International Tax Cooperation für Substanz und Austausch, Workforce Opportunities and Residency Cayman für das Residenzzertifikat, PwC Tax Summaries für das Fehlen direkter Steuern, Rat der EU vom 17. Februar 2026 für die Liste; Paragraf 10 Abgabenordnung und Paragrafen 6 sowie 7 bis 14 Außensteuergesetz. Geprüft im August 2026.

Diese Seite informiert, sie berät nicht. Hier entscheidet der Ort Ihrer Geschäftsleitung, nicht der Ort Ihres Registers: lassen Sie ihn prüfen, bevor Sie gründen, wie es unsere Nutzungsbedingungen sagen.