Das Vereinigte Königreich belegt in unserer Rangliste den 195. Rang von 217, mit einem FiScore von 3,7 von 10: 20 bis 45 % auf Einkommen, 19 bis 25 % auf Gewinne, 20 % Mehrwertsteuer.
Die gute Nachricht zuerst: das Land besteuert Sie nicht dafür, dass Sie gehen. Es kennt keine fiktive Veräußerung am Abreisetag. Dieser Text ist für den Deutschen, der in London lebte und weiterzieht. Seit dem Fall des Non-Dom-Regimes am 6. April 2025 sind es viele.
Zwei Tests, die nichts gemein haben
Der britische Statutory Residence Test zählt Tage und Bindungen: Familie, Unterkunft, Arbeit. Je mehr Bindungen, desto weniger Tage. Das geteilte Steuerjahr trennt das Wegzugsjahr am Abreisetag, aber nicht von selbst.
Wer das beherrscht, hält Deutschland für dasselbe System. Es ist keines.
Paragraf 8 AO kennt keine 183 Tage. Ein Wohnsitz ist eine Wohnung, über die Sie verfügen können, gleich wie oft Sie dort schlafen. Daneben zählt der gewöhnliche Aufenthalt.
Daraus folgt der teuerste Irrtum: wer nach London zog und die Wohnung in Hamburg behielt, war steuerlich nie weg. Der britische Test war erfüllt, die deutsche Steuerpflicht lief weiter, die Wegzugsbesteuerung steht noch aus.
Die Fünfjahresregel, und wen sie wirklich trifft
Wer in vier der sieben Steuerjahre vor dem Wegzug ansässig war und innerhalb von fünf Jahren zurückkehrt, versteuert bestimmte Einkünfte aus der Zeit dazwischen im Jahr der Rückkehr: Gewinne aus altem Vermögen, Ausschüttungen enger Gesellschaften, Rentenentnahmen. Frei sind Sie nach sechs vollen Steuerjahren.
Und der Teil, den kein Ratgeber aus London schreibt: die Uhr läuft nur gegen eine Rückkehr ins Vereinigte Königreich. Wer nach Deutschland geht und bleibt, wird nicht eingeholt. Sie trifft den, der nach zwei Jahren Dubai wieder in London wohnt.
Danach: zurück oder weiter
Zurück nach Deutschland. Ab dem Tag, an dem Sie hier wieder eine Wohnung innehaben, zählt Ihr Welteinkommen. Und Deutschland teilt das Steuerjahr nicht: Ihre britischen Einkünfte davor heben über den Progressionsvorbehalt den Satz auf alles danach. Siehe die Reihenfolge.
Weiter woandershin. Paragraf 6 AStG greift nicht, Sie sind längst nicht mehr hier ansässig. Aber Paragraf 2 AStG rechnet zehn Jahre ab dem Ende Ihrer unbeschränkten Steuerpflicht, nicht ab dem Verlassen Londons: wer kürzlich wegzog und nun niedrig besteuert wird, steht womöglich noch darin.
Die gesetzliche Rente bleibt steuerpflichtig, Riester wird außerhalb von EU und EWR zurückgefordert. In der Union bleiben Zypern und Irland.
Für wen es nicht funktioniert
- Für den, der zurück nach London will. Fünf Jahre sind lang für ein Sabbatical.
- Für den, der die deutsche Wohnung nie aufgab. Der britische Teil war wirkungslos.
- Für den Gesellschafter, der zurückkehrt. Die Wegzugsbesteuerung kommt beim nächsten Wegzug.
- Für den, der eine Gesellschaft mitnimmt. Paragraf 10 AO stellt auf die Geschäftsleitung ab.
- Für den mit britischen Immobilien. Mieten und Gewinne bleiben dort steuerpflichtig.
Dazu Deutschland im Vergleich.
Quellen
HM Revenue and Customs für den Statutory Residence Test und die vorübergehende Nichtansässigkeit, PwC Tax Summaries für die Sätze; Paragrafen 8 und 9 Abgabenordnung, Paragrafen 2 und 6 Außensteuergesetz, Einkommensteuergesetz. Geprüft im August 2026.
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