Die Vereinigten Staaten belegen den 108. Rang von 217 in unserer Weltrangliste, FiScore 5,4 von 10. Der Wert beschreibt die Sätze, nicht das, was hier zählt.
Die USA besteuern nach Staatsangehörigkeit, nicht nach Wohnsitz. Wegziehen beendet die Pflicht nicht, es legt eine zweite darauf.
Wen es trifft, und wen nicht
Für die meisten deutschen Leser ist das harmloser, als es klingt.
- Arbeitsvisum, keine Green Card. Ihre US-Steuerpflicht endet mit Ihrer Ansässigkeit dort. Der Rest dieser Seite betrifft Sie kaum.
- Green Card. Sie sind auf Ihr Welteinkommen steuerpflichtig, und die Karte läuft weiter, wenn Sie ausreisen. Sie endet erst mit der förmlichen Rückgabe.
- Auch US-Staatsbürger, dort geboren oder mit einem amerikanischen Elternteil: die Pflicht bleibt lebenslang, bis der Pass aufgegeben ist. Viele erfahren davon zuerst von ihrer Bank.
Der mittlere Fall ist der teure. Wer nach München zieht und die Karte in der Schublade lässt, bleibt für die USA ansässig, während Deutschland ihn nach Paragraf 8 AO ohnehin wieder hat.
Wer US-Person ist, meldet außerdem: FBAR ab 10.000 US-Dollar auf allen ausländischen Konten zusammen, was ein deutsches Girokonto allein oft erreicht, und Formular 8938 zwischen 50.000 und 600.000 Dollar.
Der Preis des Ausstiegs
Ganz heraus kommt nur, wer Pass oder Karte aufgibt. Sie gelten als covered expatriate, sobald einer von drei Tests zutrifft:
| Test | Schwelle |
|---|---|
| Vermögen | 2 Millionen US-Dollar weltweit oder mehr |
| Steuerlast im Schnitt | über 211.000 US-Dollar im Jahr in den fünf Vorjahren, Ausstieg 2026 |
| Erklärungen | fünf Jahre vollständiger Erfüllung nicht bestätigt |
Der dritte Test kennt keine Vermögensgrenze. Ein vergessener FBAR in den letzten fünf Jahren genügt, und Ihr Weltvermögen gilt am Tag vor dem Ausstieg als veräußert, oberhalb eines Freibetrags.
Also: erst die fünf Jahre in Ordnung bringen, dann zurückgeben. Es ist der einzige Test, den Sie selbst in der Hand haben.
Das Ziel entscheidet über die Rechnung
Hier kippt die Intuition. Anrechnung setzt voraus, dass der andere Staat überhaupt zugreift. Wer als US-Person nach Dubai oder auf die Kaimaninseln zieht, erzeugt keine Anrechnung: die amerikanische Rechnung steht dann in voller Höhe. In Deutschland erzeugt er sie. Ein Abkommen gibt es, es hebt die Besteuerung nach Staatsangehörigkeit aber nicht auf.
Für wen es nicht funktioniert
- Für den, der die Karte liegen lässt. Ohne förmliche Rückgabe bleiben Sie erklärungspflichtig, auch nach zehn Jahren in Hamburg.
- Für den, der in ein Land ohne Steuer zieht. Wo niemand besteuert, entsteht keine Anrechnung.
- Für den, der die deutsche Wohnung behält. Paragraf 8 AO kennt keine Tagegrenze; dann haben beide Staaten Sie.
- Für den Gründer. Beim Wegzug aus Deutschland greift die Wegzugsbesteuerung ab 1 %, seit 2025 auch bei Fondsanteilen ab 500.000 Euro.
- Für den Ruheständler. Die gesetzliche Rente bleibt deutsch, Riester wird zurückgefordert.
Weiter: die Reihenfolge des Wegzugs, Kanada, Deutschland im Vergleich.
Quellen
Internal Revenue Service für die Aufgabe von Staatsangehörigkeit und Green Card, für FBAR und Formular 8938, geprüft im August 2026; Paragrafen 8 und 9 Abgabenordnung, Paragraf 6 Außensteuergesetz.
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