Kanada belegt den 215. Rang von 217 in unserer Weltrangliste, FiScore 2,9 von 10; Deutschland steht auf dem 212. Rang. Wer von hier nach dort zieht, tut es nicht wegen der Steuer.
Beim Gehen macht Kanada etwas, das Deutschland nicht kennt: es besteuert den Wegzug selbst.
Die fingierte Veräußerung
Nach Abschnitt 128.1 des Income Tax Act gilt Ihr weltweites Kapitalvermögen mit dem Ende Ihrer kanadischen Ansässigkeit als zum Verkehrswert veräußert.
Sie haben nichts verkauft, keinen Dollar bekommen. Festgesetzt wird trotzdem.
Der Unterschied zur deutschen Wegzugsbesteuerung ist die Breite: Paragraf 6 AStG greift ab 1 % an einer Kapitalgesellschaft, seit 2025 auch bei Fondsanteilen ab 500.000 Euro. Kanada nimmt nahezu alles. Ausgenommen bleibt wenig:
| Nicht erfasst |
|---|
| kanadische Immobilien |
| RRSP, RRIF, TFSA, DPSP, RPP |
| Gegenstände des persönlichen Gebrauchs unter 10.000 Dollar |
Ihre Immobilie entgeht der Fiktion, bleibt aber verstrickt: verkaufen Sie später als Nichtansässiger, besteuert Kanada den Gewinn. Auszahlungen aus den registrierten Plänen unterliegen der Quellensteuer nach Part XIII.
Die Sechzig-Monate-Regel
Hier ist die Ausnahme, die fast niemand nennt.
Wer in den zehn Jahren vor dem Wegzug weniger als sechzig Monate in Kanada ansässig war, zahlt auf alles, was er vor der Ankunft besaß, keine Wegzugsteuer.
Vier Jahre Vertrag in Toronto, das Depot und die GmbH-Anteile bleiben deutsch, und beim Rückflug fasst Kanada sie nicht an. Wer sechs Jahre bleibt, zahlt.
Zwei Uhren, die nicht gleich ticken
Für einen Deutschen läuft eine zweite Frist: die deutsche Wegzugsbesteuerung entfällt rückwirkend bei Rückkehr innerhalb von sieben Jahren, einmal um fünf Jahre verlängerbar.
| Zeit in Kanada | Kanada beim Gehen | Deutschland bei Rückkehr |
|---|---|---|
| unter fünf Jahren | Mitgebrachtes verschont | Festsetzung entfällt |
| fünf bis sieben Jahre | volle fingierte Veräußerung | Festsetzung entfällt |
| über sieben Jahre | volle fingierte Veräußerung | Festsetzung bleibt |
Die Uhren starten nicht am selben Tag: die kanadische mit Ihrer Ansässigkeit dort, die deutsche mit dem Ende der unbeschränkten Steuerpflicht hier.
Die Formulare
- T1243 berechnet die fingierten Gewinne.
- T1161 listet Vermögen über 25.000 Dollar, auch ohne anfallende Steuer.
- T1244 beantragt die Stundung bis zum Verkauf, meist gegen Sicherheit.
Abgabefrist ist der 30. April des Folgejahres, bei unternehmerischer Tätigkeit der 15. Juni.
Für wen es nicht funktioniert
- Für den, der über sieben Jahre wegbleibt. Die kanadische Ausnahme ist verbraucht, die deutsche Rückkehrerregelung ausgelaufen.
- Für den, der die deutsche Wohnung behält. Paragraf 8 AO kennt keine Tagegrenze: Sie waren nie weg.
- Für den, der eine kanadische Immobilie behält. Sie entgeht der Fiktion und bleibt kanadisch verstrickt.
- Für den, der auf Stundung ohne Sicherheit hofft. T1244 verlangt sie meist, wenn Sie den Umzug bezahlen.
- Für den Ruheständler. Die gesetzliche Rente bleibt deutsch, Riester wird zurückgefordert.
Weiter: die Reihenfolge, die USA, Deutschland im Vergleich.
Quellen
Canada Revenue Agency für die fingierte Veräußerung, die Ausnahmen und die Formulare T1161, T1243 und T1244, Abschnitt 128.1 Income Tax Act, geprüft im August 2026; Paragrafen 2 und 6 Außensteuergesetz, Paragraf 8 Abgabenordnung.
Diese Seite informiert, sie berät nicht. Über Ihre Rechnung entscheidet ein Zählwerk, nämlich die Monate Ihrer kanadischen Ansässigkeit: zählen Sie sie nach, bevor Sie den Rückflug buchen, wie es unsere Nutzungsbedingungen sagen.