Oman steht auf 21. von 217 in unserer Weltrangliste, mit einem FiScore von 8,5 von 10. Heute erhebt das Sultanat keine Einkommensteuer, wie jeder andere Golfstaat.
Das endet am 1. Januar 2028. Oman wird der erste Staat des Golf-Kooperationsrats mit einer Einkommensteuer sein, und außerhalb der Region wird kaum darüber berichtet.
Was kommt, und was bis dahin gilt
Das Königliche Dekret 56/2025 ist beschlossen: ab dem 1. Januar 2028 gelten 5 % auf den Teil des Jahreseinkommens über 42.000 Rial, darunter null.
| Einkommensteuer bis 2027 | keine |
| Einkommensteuer ab 2028 | 5 % über 42.000 OMR |
| Gesellschaften | 15 %, 3 % für kleine Gesellschaften |
| Mehrwertsteuer | 5 % |
42.000 Rial sind rund 100.000 Euro, und die Steuerverwaltung rechnet mit etwa 1 % der Bevölkerung. Wichtig ist das Signal: die Vorstellung, der Golf besteuere Einkommen niemals, hat ein Ablaufdatum.
Die 15 %, die für Deutsche interessant sind
Hier wird Oman zum Sonderfall. Die Hinzurechnungsbesteuerung greift, wenn eine von Ihnen beherrschte Auslandsgesellschaft passive Einkünfte erzielt, die mit weniger als 15 % belastet werden. Dubai mit 9 % liegt darunter, Katar mit 10 % auch, Bahrain mit null erst recht.
Omans Regelsatz von 15 % erreicht diese Schwelle. Geprüft wird allerdings die effektive Belastung, nicht der Tarif, und der Satz von 3 % für kleine Gesellschaften liegt eindeutig darunter. Genau dort sitzt der deutsche Gründer, der „Firma in Oman“ liest.
Es bleibt die Regel des ganzen Golfs, mit etwas Luft für eine größere Gesellschaft mit echter Tätigkeit. Und eine Gesellschaft ändert ohnehin nichts an Ihrer Ansässigkeit.
Der Zugang: Investition
Die goldene Residenz gibt es gegen Investition, Immobilien eingeschlossen: fünf Jahre ab 250.000 OMR, zehn Jahre ab 500.000 OMR. Daneben führen Anstellung und Firmengründung hinein.
Was Deutschland beim Gehen nimmt
Die Wegzugsbesteuerung trifft Beteiligungen ab 1 % und seit 2025 Fondsanteile ab 500.000 Euro. Oman liegt außerhalb von EU und EWR: keine sieben Jahresraten, sondern das strengere Drittstaatenregime.
Und für Ruheständler: die gesetzliche Rente bleibt in Deutschland steuerpflichtig, ab dem ersten Euro, und Riester wird bei Wegzug aus EU und EWR zurückgefordert.
Für wen es nicht funktioniert
- Für den, der in Deutschland bleibt und in Oman gründet. Bei 3 % ist die Zurechnung der Normalfall, bei 15 % eine Rechenfrage, und beide Male entscheidet Ihre Ansässigkeit.
- Für den, der ohne Kapital hin will. Ohne Arbeitsvertrag beginnt der Weg bei 250.000 OMR.
- Für den Riester-Sparer. Die Zulagen kommen zurück, noch vor jeder omanischen Zahl.
- Für den, der auf Dauer null Einkommensteuer plant. Die Maschine ist gebaut, und gebaute Maschinen werden benutzt.
- Für den, der Flüge und Fachkräfte braucht. Weniger Flüge, kleinerer Privatsektor als in Dubai.
Für wen es aufgeht
Für den, der den Golf ohne die Betriebsamkeit will. Oman ist ein Land mit Geographie: Berge, Wadis, eine lange Küste, Dörfer, die älter sind als das Öl. Bis 2028 nimmt der Staat auf Einkommen nichts, danach 5 % über einer hohen Schwelle. Sehr gut, nur nicht mehr null.
Die omanischen Sätze stehen auf unserer Oman-Seite, daneben der Vergleich.
Quellen
Omanische Steuerbehörde, Königliches Dekret 56/2025, Kriterien der Investorenresidenz, PwC. Geprüft im August 2026. Gemeldete Fehler werden korrigiert.
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