Katar steht auf 8. von 217 in unserer Weltrangliste, mit einem FiScore von 9,2 von 10.

Keine Einkommensteuer, und keine Mehrwertsteuer. Die zweite Hälfte dieses Satzes gilt am Golf nur noch für Katar und Kuwait, und sie fehlt in fast jedem deutschen Vergleich.

Die Sätze

Einkommensteuer keine
Gesellschaften 10 % ab dem ersten Riyal
Öl und Gas 35 %
Mehrwertsteuer keine

Kein Tarif auf Gehalt, Dividenden, Mieten oder Kursgewinne, weder Vermögen- noch Erbschaftsteuer. Auf der Verbrauchsseite nehmen die Emirate 5 %, Bahrain 10 %, Saudi-Arabien 15 %.

Die Körperschaftsteuer liegt bei 10 %, ohne Freibetrag. In Dubai sind die ersten 375.000 Dirham frei, darüber gelten 9 %.

Warum genau diese 10 % für Deutsche das Problem sind

Zehn liegt unter fünfzehn, und fünfzehn ist die Zahl, um die es geht.

Die Hinzurechnungsbesteuerung greift, wenn Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, eine ausländische Gesellschaft beherrschen, und diese passive Einkünfte erzielt, die dort mit weniger als 15 % belastet werden. Katar liegt darunter. Die Einkünfte werden Ihnen dann zugerechnet und in Deutschland besteuert, ob ausgeschüttet oder nicht: das Geld darf in Doha liegen bleiben, die deutsche Steuer wird fällig.

Das meistverkaufte Versprechen des deutschsprachigen Netzes lautet: Gesellschaft am Golf, Wohnsitz weiter in Deutschland. Für Katar ist es so falsch wie für Dubai, und es scheitert am selben Paragrafen.

Der Zugang, und hier ist Katar anders

Bahrain hat eine goldene Residenz gegen eine Immobilie, Oman eine gegen eine Investition. Für Katar führen unsere Daten keinen eigenständigen Weg für Zuziehende.

Der Aufenthalt läuft über eine Anstellung, beantragt vom Arbeitgeber, und die Wirtschaft hängt an wenigen großen Arbeitgebern. Für die Planung heißt das: erst der Vertrag, dann alles andere.

Was Deutschland beim Gehen nimmt

Die Wegzugsbesteuerung trifft Beteiligungen ab 1 % und seit 2025 auch Fondsanteile ab 500.000 Euro Anschaffungskosten. Katar liegt außerhalb von EU und EWR: die Zahlung in sieben Jahresraten steht Ihnen dort nicht zu, es gilt das strengere Drittstaatenregime.

Und für Ruheständler: die gesetzliche Rente bleibt in Deutschland steuerpflichtig, beim beschränkt Steuerpflichtigen ab dem ersten Euro, und Riester wird bei Wegzug aus EU und EWR zurückgefordert.

Für wen es nicht funktioniert

  • Für den, der in Deutschland wohnen bleibt. Die Hinzurechnungsbesteuerung ist für genau diesen Fall geschrieben.
  • Für Selbstständige ohne Arbeitgeber vor Ort. Ohne eigene Tür hängt der Aufenthalt an einem Vertrag.
  • Für den Gründer, der einen Freibetrag sucht. Katar besteuert ab dem ersten Riyal, Dubai erst ab 375.000 Dirham.
  • Für den Riester-Sparer. Die Zulagen kommen zurück, und das steht vor jeder katarischen Zahl.
  • Für den, der Flüge und Fachkräfte braucht. Das ist Dubai, nicht Doha.

Für wen es aufgeht

Für Angestellte mit einem Vertrag vor Ort: null auf das Gehalt, null auf den Konsum. Rechnen Sie Wohnen und Schulgebühren gegen, beide stehen in keiner Steuertabelle.

Die katarischen Sätze stehen auf unserer Katar-Seite, daneben der Vergleich und die Länder ohne Einkommensteuer.

Quellen

Allgemeine Steuerbehörde Katars, PwC Tax Summaries, Paragrafen 7 bis 14 AStG. Geprüft im August 2026. Ein gemeldeter Fehler wird korrigiert.

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