Mexiko belegt den 162. Rang von 217 in unserer Weltrangliste, sein FiScore beträgt 4,2 von 10. Ein Tarif bis 35 %, 30 % auf Gewinne, 16 % an der Kasse: nach den Sätzen ist das kein Niedrigsteuerland.

In jeder Liste für Fernarbeiter steht es trotzdem, und der Grund heißt RESICO.

Die Sätze

Einkommensteuer 1,92 bis 35 %
RESICO, natürliche Personen 1 bis 2,5 %
Körperschaftsteuer 30 %
Mehrwertsteuer 16 %

Was RESICO ist

Das Régimen Simplificado de Confianza ist ein vereinfachtes Regime für natürliche Personen mit Einnahmen bis 3,5 Millionen Peso im Jahr, besteuert mit 1 bis 2,5 % auf das tatsächlich Vereinnahmte. Die Sätze für 2026 sind gegenüber 2025 unverändert, und wer mexikanischen Kunden Rechnungen stellt, zahlt damit sehr wenig.

Was RESICO nicht ist

Ein Schutz für ausländische Einkünfte.

Wer in Mexiko steuerlich ansässig ist, versteuert dort sein Welteinkommen. Ob das Geld auf einem deutschen Konto liegt, von einer deutschen Gesellschaft gezahlt wird oder Mexiko nie berührt, ändert daran nichts: die Pflicht folgt der Ansässigkeit, nicht dem Ort des Geldes. RESICO ist eine vereinfachte Art, mexikanische Steuer zu zahlen, keine territoriale Besteuerung und kein Schild.

Ansässig wird man dabei früher, als man denkt: Mexiko fragt zuerst nach Wohnung und Mittelpunkt der Lebensinteressen, erst danach nach der Tageszahl.

Die deutsche Seite, die hier anders liegt

Die Hinzurechnungsbesteuerung greift unter 15 % effektiver Belastung. Mit 30 % Körperschaftsteuer ist eine echte mexikanische Gesellschaft davon nicht betroffen, was Mexiko von den üblichen Zielen unterscheidet. Entscheidend bleibt trotzdem, wo sie geführt wird: Paragraf 10 der Abgabenordnung.

Die Wegzugsbesteuerung trifft Beteiligungen ab 1 % und seit 2025 Fondsanteile ab 500.000 Euro Anschaffungskosten. Mexiko liegt außerhalb von EU und EWR: die sieben zinslosen Jahresraten stehen Ihnen dort nicht zu.

Ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland konnten wir hier nicht bestätigen: prüfen Sie das für Ihre Einkunftsart, denn ohne Abkommen gibt es keine Tie-Breaker-Regel.

Für wen es nicht funktioniert

  • Für den, der Auslandseinkünfte aus der Bemessungsgrundlage halten will. Die mexikanische Ansässigkeit zieht sie herein, und diese beginnt bei Wohnung und Lebensmittelpunkt, nicht erst nach 183 Tagen.
  • Für den, der die Wohnung in Deutschland behält. Nach Paragraf 8 AO genügt eine verfügbare Wohnung, ohne jede Tageszählung.
  • Für den Gründer mit Beteiligung. Wegzugsbesteuerung ab 1 %, ETF-Bestände ab 500.000 Euro, und außerhalb von EU und EWR ohne Raten.
  • Für den Ruheständler. Die gesetzliche Rente bleibt in Deutschland steuerpflichtig, und Riester wird bei Wegzug aus EU und EWR zurückgefordert.
  • Für den, der wenig Papierkram will. Ohne Steuernummer und lückenlose elektronische Rechnungsstellung läuft dort nichts.

Die Tabelle steht auf unserer Mexiko-Seite, daneben der Vergleich mit Panama.

Quellen

Servicio de Administración Tributaria für RESICO und die Ansässigkeit, Anlage 8 der Resolución Miscelánea Fiscal 2026 für die Sätze des Regimes, PwC Tax Summaries für Tarif, Körperschaftsteuer und Mehrwertsteuer; Paragrafen 6 sowie 7 bis 14 Außensteuergesetz und Paragrafen 8 sowie 10 Abgabenordnung. Geprüft im August 2026.

Diese Seite informiert, sie berät nicht. Über Mexiko entscheidet nicht der Satz von RESICO, sondern die Frage, was alles in die mexikanische Bemessungsgrundlage fällt: lassen Sie das vor dem Umzug rechnen, wie es unsere Nutzungsbedingungen sagen.