Portugal belegt den 187. Rang von 217 in unserer Weltrangliste, mit 3,7 von 10. Griechenland belegt den 193. Rang, mit 3,7 von 10.
Zwei schwere Tarife, zwei Länder mit Sonne, und ein Vergleich, der ein Jahrzehnt lang gleich ausging. Er ist gekippt.
| Portugal | Griechenland | |
|---|---|---|
| Einkommensteuer | 12,5 bis 48 % | 9 bis 44 % |
| Mehrwertsteuer | 23 % | 24 % |
| Für Ruheständler | nichts mehr | 7 %, fünfzehn Jahre |
Alles hängt an den Regelungen. Der Vergleich zeigt beide Tabellen.
Für Ruheständler ist die Frage entschieden
Der portugiesische NHR ist für Zuzüge nach dem 1. Januar 2024 geschlossen. Sein Nachfolger, das IFICI, schließt Renten ausdrücklich aus: die 20 % gelten für Erwerbseinkünfte, nicht für eine Pension.
Griechenland hat seine Regelung behalten. Mit dieser Regelung, wenn Sie dafür in Frage kommen: 7 % auf sämtliche ausländischen Einkünfte, Renten eingeschlossen, fünfzehn Jahre lang. Bedingung: in fünf der letzten sechs Jahre nicht dort ansässig gewesen zu sein und aus einem Abkommensland zu kommen. Deutschland erfüllt das.
Das ist kein Vergleich mehr, sondern ein Land mit Angebot gegen eines ohne.
Aber nicht auf Ihre gesetzliche Rente
Hier verliert die Rechnung ihre Hälfte.
Die deutsche gesetzliche Rente bleibt in Deutschland steuerpflichtig, eine Beamtenpension erst recht. Griechenland besteuert mit seinen 7 % nur, was das Abkommen ihm zuweist.
Wer allein davon lebt, gewinnt wenig. Wer daneben ein Depot, eine Wohnung oder Zinsen hat, gewinnt viel: auf all das gelten die 7 % ebenfalls.
Für Erwerbstätige zeigt der Pfeil zurück nach Portugal
Das IFICI gibt zehn Jahre lang 20 % auf Erwerbseinkünfte, ohne Obergrenze. Es verlangt einen Abschluss der Stufe EQF 6 oder eine Promotion, eine gelistete Branche und einen Arbeitgeber mit Substanz in Portugal. Wer das erfüllt, ist dort besser aufgehoben, wer nicht, zahlt bis 48 %.
Beide Regelungen hängen an Bedingungen und gehen nicht in den FiScore ein.
Und die deutsche Seite
Paragraf 2 AStG prüft nicht den Tarif, sondern ob Sie im Zielland eine Vorzugsbesteuerung genießen. Die griechischen 7 % sind das Musterbeispiel. Wer wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behält, bleibt zehn Jahre erweitert beschränkt steuerpflichtig.
Dafür liegen beide in der EU: die Wegzugsbesteuerung darf in sieben Jahresraten gezahlt werden, und die Riester-Zulagen bleiben, was gegenüber Thailand oder Paraguay zählt.
Für wen es nicht funktioniert
- Für den, der nur eine gesetzliche Rente bezieht. Das Abkommen weist sie Deutschland zu, die 7 % laufen weitgehend leer.
- Für den Beamten im Ruhestand. Das Kassenstaatsprinzip lässt die Pension in Deutschland.
- Für den Ruheständler mit Ziel Portugal. Der NHR ist zu, das IFICI schließt Renten aus, es bleibt der Tarif bis 48 %.
- Für den Selbstständigen mit ausländischen Kunden. Weder das IFICI noch die 7 % erfassen ihn.
- Für den, der die Wohnung in Deutschland behält. Dann wirkt keine der beiden, siehe steuerlich abmelden.
Die Sätze: Portugal, Griechenland. Die Ratgeber: Portugal, Griechenland.
Quellen
Griechische Unabhängige Behörde für Staatseinnahmen zum Regime für ausländische Ruheständler, portugiesische Autoridade Tributária e Aduaneira zu NHR und IFICI, PwC Tax Summaries für die Sätze, Paragrafen 2 und 6 AStG, Abkommen Deutschland-Griechenland. Geprüft im August 2026.
Diese Seite informiert, sie berät nicht. Was das Abkommen Griechenland überlässt, entscheidet über den Wert der 7 %: lassen Sie es prüfen, wie es unsere Nutzungsbedingungen sagen.